Patienten leiden durch ärztliche Behandlungsfehler
18.05.2013
Für tausende kranke Menschen in Deutschland kommen zu ihren Leiden oft noch Probleme hinzu, die durch ärztlichen Pfusch entstehen. Einige Beispiele bringen zum Ausdruck, dass in Krankenhäusern und Arztpraxen eine stärkere Sicherheitskultur angebracht wäre.
3932 bestätigte Behandlungsfehler
Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bestätigten für das vergangene Jahr bundesweit 3932 Behandlungsfehler. Einige Schätzungen gehen sogar davon aus, dass sich pro Jahr etwa 40.000 Patienten in Deutschland über Fehler der Ärzte bei den Kassen, Gerichten, Versicherungen oder Ärztestellen beschweren. Besonders drastisch ist der Fall eines 71-jährigen Herzpatienten. Dessen Brustkorb war noch geöffnet und eine OP-Schwester stellte nach ihrer Zählung fest, dass eine Kompresse fehlte. Der operierende Arzt tastete das Bindegewebe ab, das das Herz umgibt, fand den Tupfer jedoch nicht. Er vermutete, dass es sich um einen Zählfehler handelte und nähte den Patienten wieder zu. Dies stellte sich als großer Irrtum heraus, denn der Tupfer steckte noch am Herz. Der Arzt hätte ihn per Röntgengerät finden können. Der ärztliche Fehler führte bei dem Patienten noch auf der Intensivstation zu hohem Fieber und nach einer weiteren Untersuchung wurde die Kompresse entdeckt. Per Notoperation wurde diese zwar entfernt, der 71-jährige hatte jedoch zunächst eine schwere Blutvergiftung. Die verantwortlichen Mediziner wollten das Geschehen noch nicht einmal ordentlich dokumentieren. Das Opfer des Ärztepfuschs hätte deshalb eventuell auf einen angemessenen Schadenersatz verzichten müssen, wenn nicht MDK-Prüfer aktiv geworden wären. Diese hatten durch ihre detektivische Arbeit einen Vermerk eines Narkose-Arztes auf dem „ Therapieplan der Intensivstation1″ ans Licht gebracht, durch den der Beweis erbracht wurde, dass die Ärzte Hinweise auf ihr Fehlverhalten hatten.
Mehr als 23.000 Beschwerden pro Jahr
In Deutschland beschwerten sich im vergangenen Jahr mehr als 23.000 Patienten wegen Verdachts auf fehlerhafte Operationen und Therapien in Praxen und Kliniken. Dies sind die Beschwerdezahlen bei Krankenkassen und zuständigen Ärztestellen. Zahlen über Fälle, die direkt bei der Haftpflichtversicherung oder vor Gericht landeten, sind nicht bekannt. Etwa ein Drittel der Verdachtsfälle bestätigten sich nach Untersuchungen. Stefan Gronemeyer, Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbandes, sagte: „Bei vielen Fällen macht man es sich zu einfach, wenn man sie auf die Unfähigkeit, das Unwissen oder die Nachlässigkeit eines Einzelnen schiebt.” Häufig sind eine klare Planung und die Weitergabe von Informationen nicht ausreichend. Etwa wie bei einem 70-jährigen Patienten nach einer Hüft-OP. Der Mann renkte sich die Hüfte beim Aufstehen in der Reha gleich zweimal aus. Als es nachts dann zum dritten Mal passierte, wurde er als Notfall verlegt und das Hüftgelenk musste in einer zweiten Operation nachjustiert werden. Die Klinik-Ärzte hatten die Information, dass die Pfanne des Gelenks nicht optimal gesessen hatte, nicht an die Reha-Klinik weitergegeben.
Fehlerhafte ärztliche Dokumentationen sind keine Seltenheit
Nicht nur in Kliniken, sondern auch in Arztpraxen wird gepfuscht. MDK-Gutachter waren zum Beispiel mit dem Fall einer 54-jährigen Frau beschäftigt, bei dem ein Herzinfarkt nicht gleich diagnostiziert wurde. Die Patientin ging mit Druckgefühl im Bauch zum Hausarzt und dieser versuchte per EKG und Blutentnahme eine Diagnose zu stellen. Die Frau kam zwei Tage später mit akuten Bauchschmerzen ins Krankenhaus und dort wurde festgestellt, dass sie zwei Tage zuvor einen Herzinfarkt erlitten hatte. Die MDK-Expertin Astrid Zobel erläuterte dazu: „Im EKG hätte bereits der Herzhinterwandinfarkt festgestellt werden müssen.“ Welche Möglichkeiten hat aber ein Klinikpatient, wenn er einen Behandlungsfehler vermutet? Die MDK-Medizinrechtlerin Ingeborg Singer rät: „Er sollte eine Art Tagebuch anlegen” und Besucher, Verwandte oder Bettnachbarn könnten als Zeugen dienen. Auf jeden Fall sollten die ärztlichen Unterlagen angefordert werden. Diese sollten auf ihre Vollständigkeit überprüft werden, denn laut MDK-Prüfer sind fehlerhafte Dokumentationen keine Seltenheit. Das Bundesministerium für Gesundheit weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass mit dem neuen Patientenrechtegesetz „die Positionen der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen“ gestärkt werden. Weiter heißt es: „Kommt es zu einem Behandlungsfehler, müssen die Kranken- und Pflegekassen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen.“ (sb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.