Krankenhäuser sollen strenger geprüft werden
18.05.2013
In deutschen Krankenhäusern kommt es nach Operationen bis zu 225.000 Wundinfektionen mit bis zu 15.000 Toten pro Jahr. Mangelnde Hygiene zählt dabei zu den größten Gefahren. Dem soll nun mit einer besseren Qualitätssicherung begegnet werden.
Dem hohen Infektionsrisiko in Kliniken entgegenwirken
Jährlich erkrankten nach Angaben der Gesundheitsbehörden bis zu 600.000 Menschen in Deutschland während eines Klinikaufenthaltes an einer Infektion mit den sogenannten Krankenhauskeimen. Zwar kommt es nach Operationen zu bis zu 225.000 Wundinfektionen im Jahr, aber nicht nur im OP, sondern auch bei der Visite, den Wundinspektionen und dem Krankenhaus insgesamt, sollten die Hygiene-Vorschriften strikt umgesetzt werden. Die mehr als 2.000 Krankenhäuser in Deutschland müssen nach anhaltender Kritik künftig umfassendere Angaben etwa zur Hygiene machen. Dafür wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken nun neue Regeln für die verpflichtenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser beschlossen. So werden künftig unter anderem differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften verlangt. Da Infektionen, die sich Patienten in der Klinik holen, ein großes Risiko sind, müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, dieses Problem zu reduzieren. Deshalb sind die Berichte mit Angaben zu Behandlungserfolgen und -problemen künftig jährlich anstatt alle zwei Jahre vorzulegen. Der Leiter des Center for Health Economics (Universität Hamburg), Jonas Schreyögg, gab jedoch zu bedenken: „Insgesamt sind Selbstauskünfte – und die Qualitätsberichte bestehen vor allem aus Selbstauskünften – kritisch zu sehen."
Objektive Kontrollinstanz wäre sinnvoll
Für einen Teil der Berichte wäre es besser, die Daten der Kassen von einer objektiven dritten Stelle wie zum Beispiel der Stiftung Warentest oder der Verbraucherschutzzentrale auswerten zu lassen und diese dann für jede Klinik aufzubereiten. So würden die Krankenhäuser von Bürokratie entlastet und Patienten hätten eine gute Grundlage, um ihre Entscheidungen zu treffen. Schreyögg meinte auch, dass solche Daten bei vielen Krankheitsbildern aussagekräftiger seien. Krankenhäuser sind bereits seit 2005 dazu verpflichtet, regelmäßig ihre Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Diese Daten können dann von den Krankenkassen ausgewertet und Empfehlungen für Versicherte ausgesprochen werden. Mit seinem neuen Beschluss stellte der G-BA außerdem klar: Krankenhäuser, die an unterschiedlichen Standorten Leistungen erbringen, müssen nun für jede einzelne Niederlassung einen Bericht vorlegen. (sb)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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