Keine Angst vor zusätzlichen Herzschlägen bei Ungeborenen
19.05.2013
Oft wird bei ungeborenen Babys ein unregelmäßiger Herzschlag festgestellt. Mediziner weisen darauf hin, dass dies in den meisten Fällen harmlos ist.
Zwei von hundert Ungeborenen mit Unregelmäßigkeiten
Frauenärzte stellen durchschnittlich bei zwei von hundert Ungeborenen fest, dass das Herz des Kindes unregelmäßig schlägt: es stolpert (Herzstolpern), schlägt zu schnell oder zu langsam. Mit einer Herzultraschalluntersuchung kann festgestellt werden, ob für das Kind eine gesundheitliche Gefahr besteht und damit eine Therapie bereits im Mutterleib notwendig wird. Professor Dr. med. Christoph Berg von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) erklärt: „Bei über 90 Prozent der Herzrhythmusstörungen handelt es sich um zusätzliche Herzschläge, die vom Fetus problemlos toleriert werden.“
EKG beim Ungeborenen nicht möglich
Treten bei einem Menschen unregelmäßige Herzschläge auf, werden diese normalerweise mit Hilfe eines Elektrodiagramms (EKG) überprüft. Dafür muss der Arzt Elektroden auf die Haut kleben, die dann die Herzstromkurve aufzeichnen. Dies ist bei dem Ungeborenen nicht möglich und deshalb setzen Mediziner auf die Ultraschalluntersuchung des Herzens. Anhand der Doppler-Sonografie können die Ärzte Veränderungen in den Bewegungen der Vorhöfe und Kammern sichtbar machen und die zeitliche Abfolge von Vorhof- und Kammerschlägen bestimmen. Professor Berg dazu: „Die Ergebnisse lassen darauf schließen, warum das Herz des Fötus ins Stolpern gerät.“
Nicht alle Herzrhythmusstörungen sind harmlos
Meistens können besorgte Eltern beruhigt nach Hause geschickt werden. Berg erklärte: „Ab der 36. Schwangerschaftswoche haben 1,7 Prozent aller Föten zusätzliche Herzschläge“, diese Störungen des normalen Rhythmus seien aber nach kurzer Zeit wieder vorbei. Allerdings ist Vorsicht geboten bei einem zu langsamen Herzschlag, der lebensbedrohlich sein kann und im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass das Kind bereits in der Gebärmutter stirbt. Ob eine medikamentöse Behandlung der Herzrhythmusstörungen notwendig ist, muss der zuständige Arzt jeweils im Einzelfall entscheiden. Auf jeden Fall sei es wichtig, der Ursache der Rhythmusstörungen auf den Grund zu gehen. Professor Dr. med. Annegret Geipel, Vorstandsmitglied der DEGUM erklärt: „Ziel ist es stets, das Überleben des Kindes bis zur Geburt zu sichern.“ (sb)
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
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