Mitarbeiter stehlen in Krematorium Zahngold: Vier Männern wird jahrelange „Störung der Totenruhe“ vorgeworfen
18.06.2013
Diebstahl im Krematorium: Im pfälzischen Landau sollen vier Männer über mehrere Jahre hinweg Zahngold aus der Asche von Toten gestohlen haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in dem Fall – der Vorwurf: Diebstahl und Störung der Totenruhe.
Bei Hausdurchsuchung ein Kilogramm Gold entdeckt
Laut der Staatsanwaltschaft Landau würden vier Männer beschuldigt, im seit 1996 privat geführten Landauer Krematorium, über Jahre hinweg systematisch das Zahngold aus der Asche von Toten gesiebt und entwendet zu haben – so sei bei einer Durchsuchung der Wohnräume eines der Verdächtigen ein Kilogramm Gold im Wert von etwa 30.000 Euro gefunden worden, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Landau gegenüber der „dpa“ mitteilte. Daraufhin sei laut dem Geschäftsführer des Krematoriums, Joachim Reber, umgehend gehandelt worden, indem der entsprechende Mitarbeiter seine sofortige Kündigung erhalten habe.
Keine klare Regelung, wem die Reststoffe rechtlich zustehen
Das Krematorium war auf das Vorgehen der Männer durch eine anonyme Anzeige aus dem vergangenen Jahr aufmerksam geworden. Die Schwierigkeit bei einem solchen Fall besteht jedoch darin, dass hierzulande rechtlich nicht klar geregelt ist, wem die Reststoffe zustehen, die beim Sieben der Asche übrig bleiben. Dabei geht es hier nicht nur um Wertvolles, denn „das sind nicht nur Goldzähne, sondern zum Beispiel auch künstliche Hüftgelenke oder Schrauben", so Geschäftsführer Reber gegenüber der „dpa“. Zum Teil würden Angehörige den Anspruch auf diese Dinge erheben, doch aufgrund der "rechtlichen Grauzone" würde das Krematorium diese nicht aushändigen – stattdessen würden die Reststoffe laut Reber in einer niederländischen Firma verwertet und das daraus gewonnene Geld an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet werden.
Krematorium verschärft Sicherheitsmaßnahmen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe bisher keiner der Verdächtigen zu den Vorwürfen des Zahngolddiebstahls Stellung bezogen, hinzu käme, dass nur bei dem einen Mitarbeiter Gold gefunden worden war. Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, hat das Krematorium nun aufgerüstet und eine Überwachungskamera installiert, zudem würden die Aschebehälter in Zukunft versiegelt – in diesen kühlen die verbleibenden Reste von Leichnam und Sarg nach der Verbrennung ab, bevor sie schließlich in die Urne gefüllt werden.
Erben haben ein „Aneignungsrecht“
Aufgrund der schwierigen Rechtslage kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um das begehrte Edelmetall, denn laut Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz werde auch bei „Erdbestattungen nach Ablauf der Liegezeit die Gräber ausgehoben, so dass Zahngold oder Eheringe wieder zutage treten können“ – dann käme wieder die Frage danach auf, wem die Wertsachen zustehen. Laut Kautz bestünde hier noch erheblicher Regelungsbedarf, von Experten würde dementsprechend bereits eine gesetzliche Regelung gefordert werden. Bis es so weit ist, könnten „Angehörige durch Weisungen gegenüber dem Bestatter oder Krematorium eine Veräußerung von Omas Goldzähnen verhindern“, so die Empfehlung des Juristen. Denn die Erben hätten ein so genanntes „Aneignungsrecht“, welches „mit Zustimmung der Angehörigen als Totenfürsorgeberechtigte ausgeübt werden kann.“ Ein Zeichen von Seriosität sei daher laut Dr. Oliver Kautz, dass Bestattungsunternehmen Angehörige in dieser Angelegenheit unterstützen. (nr)
Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de
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