Zahlreiche versteckte Süßmacher in Lebensmitteln
23.07.2013
Viele Hersteller tricksen laut Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bei den Zuckerangaben. „Die Angaben zu Zucker und Süßmachern auf Produktverpackungen verwirren Verbraucher oft mehr, als dass sie informieren“, so die Kritik des vzbv. Die derzeitigen Vorgaben zur Deklaration von Zucker in Lebensmitteln, würden den Herstellern die Möglichkeit bieten, den tatsächlichen Anteil an Zucker in ihren Produkten zu verschleiern und zu verdecken.
„Schluss mit dem Versteckspiel in der Zutatenliste. Wenn Zucker oder Süßmacher enthalten sind, muss das klar und verständlich auf der Verpackung stehen“, so die Forderung von Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen hatte ergeben, dass von den insgesamt 276 geprüften Produkten, fast alle Zucker enthielten, „darunter auch solche, in denen Verbraucher nicht mit süßenden Zutaten rechnen – wie Soßenbinder und Fleischsalat“, berichtet der vzbv. Zur Verwirrung führen auch die verschiedenen Bezeichnungen verwendeter Süßmacher. Der vzbv ermittelte „neben Zucker 70 weitere Bezeichnungen für süßende und zum Zuckergehalt beitragende Zutaten.“ Hier sei dringend eine Änderung der Gesetzgebung und eine stärkere Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung erforderlich, so das Fazit der Verbraucherschützer.
Gesamtzuckergehalt von Lebensmitteln nicht transparent
„Für Verbraucher ist der Einsatz verschiedener Süßmacher und der Gesamtzuckergehalt oftmals nicht transparent“, da die verschiedenen Gesetze und Verordnungen unterschiedliche Definitionen für Zucker enthalten und den Herstellern viel Spielraum bezüglich der Information über den Zucker- und Süßungsmittelgehalt von Lebensmitteln bieten, so die Kritik des vzbv. Viele Stoffe mit extrem hohem Zuckergehalt wie etwa Glukosesirup oder Süßmolkepulver würden in der Zutatenliste nicht als Zucker aufgeführt. Durch die Vielfalt der verwendeten Süßmacher werde Zucker von der Spitzenposition der Zutatenlisten verdrängt und dem Verbraucher erscheine der Zuckergehalt auf den ersten Blick geringerer. Hier bedürfe es dringend einer einheitlichen Definition in den Gesetzestexten, damit Verbraucher den wirklichen Zuckergehalt einschätzen können. Zwar werde beispielsweise in den Nährwerttabellen eine umfassendere Zuckerdefinition zugrunde gelegt, doch sind derartige Tabellen bislang nicht verpflichtend.
Einführung einer Nährwertampel gefordert
Das Zutatenverzeichnis bietet angesichts der bestehenden Schwächen aus Sicht des vzbv keine ausreichende Informationsquelle zu dem Zuckergehalt von Lebensmitteln. Die Verbraucherschützer sprechen sich hier für die Einführung einer Nährwertampel aus, die auf einen Blick mittels der Farben Rot, Gelb und Grün erkenntlich macht, wie viel Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz in Lebensmitteln enthalten sind. Gerd Billen erklärte, dass schnellstmöglich Nährwertangaben benötigt werden , „die für Hersteller verbindlich und für Verbraucher verständlich sind. Die Nährwertampel kann das leisten.“ Idealerweise sollte diese noch vor Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Nährwerttabellen ab dem Jahr 2016 umgesetzt werden. Zudem müsse die Lebensmittelüberwachung die Produkte dringend „verstärkt auf eine Irreführung durch nährwertbezogene Angaben“ prüfen und Verstöße konsequent ahnden.
Verschleierung des Zuckergehaltes bei vielen Lebensmitteln
Als Beispiel für die Verschleierung des Zuckergehalts wird in dem Report des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ein Riegel mit der Verkehrsbezeichnung „Gefüllte Waffel (36,3 Prozent) und Cerealien (9,9 Prozent), überzogen mit Milchschokolade (36,8 Prozent)“ angeführt. Dieser habe 45,4 Gramm Zucker enthalten, doch weil auch andere süßende Zutaten beziehungsweise Zutaten, die zum Zuckergehalt beitragen wie „Glukose-Fruktose-Sirup, Glukose-Sirup, karamellisierter Zucker, Maltodextrin, Milchzucker, Molkenerzeugnis, Süßmolkenpulver, Vollmilchpulver und Magermilchpulver“ enthalten waren, sei der Zucker in der Zutatenliste erst im unteren Mittelfeld zu finden gewesen. Elf zum Zuckergehalt beitragende Zutaten wurden von den Verbraucherschützern in dem Riegel festgestellt, wobei „für Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich vier der süßenden Zutaten als zuckerhaltig erkennbar“ seien, berichtet der vzbv. (fp)
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