Absage der CDU an die privaten Krankenversicherer: Keine Abschaffung der PKV-Pflichtgrenze
26.07.2013
Nachdem von Seiten der privaten Krankenversicherer eine Senkung der Versicherungspflichtgrenze gefordert wurde, um mehr Kunden zu gewinnen, haben sich nicht nur die Oppositionsparteien klar gegen eine solche Forderung gewandt, sondern auch von Seiten der CDU erhielten die Versicherungen eine eindeutige Absage. Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen Bundestagsfraktion erklärte gegenüber der „Passauer Neuen Presse“, dass dies „keine realistische Option“ sei und erhebliche Nachteile für die gesetzlichen Krankenversicherungen mit sich bringen könne.
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Uwe Laue; hatte sich in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ für eine Senkung der Einkommensgrenze ausgesprochen, ab der Beschäftigte von einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln können. Ein Vorstoß der sowohl in der Politik als auch bei Experten wie dem renommierten Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem auf wenig Verständnis trifft. Aktuell liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro. Alle die mehr verdienen – aber auch sämtliche Selbständigen und Beamten – können die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich stattdessen privat versichern. Den gesetzlichen Krankenkassen geht hierdurch ein erheblicher Anteil von Beitragszahlern verloren, die in der GKV den Höchstsatz zahlen müssten und somit für einen solidarischen Ausgleich im Krankenversicherungssystem sorgen würden. Auch die CDU ist sich dieser Problematik bewusst und so sprach sich Spahn für einen Erhalt der Versicherungspflichtgrenze aus, da „jeder zusätzliche Wechsel in die private Versicherung zu Beitragsausfällen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ führen würde. Zudem nahm Spahn Bezug auf zurückliegende Berichte über die mangelnde Basisabsicherung einiger Privatversicherter und erklärte, dass der Verbraucherschutz für Privatversicherte verbessert werden müsse und für sie ein Mindestversicherungsumfang vorgeschrieben werden soll.
Unrealistische Forderung des PKV-Verbandes
Die Forderung des Vorstandsvorsitzenden vom Verband der Privaten Krankenversicherung nach einer Absenkung der Versicherungspflichtgrenze wirkt vor dem Hintergrund der Debatten um die zukünftige Strukturierung des Krankenversicherungssystems nach der Bundestagswahl durchaus etwas unrealistisch. Denn hier sind CDU und FDP mit ihren Modellen der PKV ohnehin schon am nähesten sind. Auf der anderen Seite steht die Forderung der Grünen, Linken und SPD nach einem einheitlichen Krankenversicherungssystem in dem alle Bürgerinnen und Bürger versichert werden und in dem die besonders gut Verdienenden durch höhere Beiträge für einen solidarischen Ausgleich sorgen. Ein Modell, dass im Prinzip ein Ende der herkömmlichen Privatversicherungen bedeuten würde. Sie müssten ihr Geschäft zukünftig auf den Verkauf von Zusatzversicherungen beschränken. Entsprechend nervös ist derzeit die Stimmung in der Branche.
Rechtliche Zweifel an einer Absenkung der Pflichtgrenze
Doch nicht nur politisch sondern auch rechtlich wäre eine Absenkung der Versicherungspflichtgrenze schwer begründbar. So erklärte Jürgen Wasem gegenüber dem „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versicherungspflichtgrenze aus dem Jahr 2004: „Wenn sich der Gesetzgeber entscheidet, die soziale Absicherung im Krankheitsfall über die Etablierung einer GKV, die mit einkommensabhängigen Beiträgen finanziert wird, zu organisieren, dann muss er auch dafür sorgen, dass in dieser GKV hinreichend viele Versicherte mit höheren Einkommen versichert sind.“ Die Absenkung der Versicherungspflichtgrenze hätte einen Wechsel von vielen gesunden, kinderlosen Versicherten, die in der GKV Nettozahler sind, in die PKV zur Folge, wodurch das Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung untergraben würde, erläuterte Wasem. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.