Verbraucherzentrale NRW warnt vor Schadstoffen im Wasserspielzeug
06.08.2013
Gift in Wasserbälle und Gummienten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben bei einer Untersuchung von Wasserspielzeug in jedem zweiten getesteten Produkt „bedenkliche Schadstoffe“ nachgewiesen, „die bei dauerhafter Einwirkung im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich wirken zu können.“ Zum Teil wurden die gesetzlichen Grenzwerte für schädigende Weichmacher (Phthalate) in aufblasbaren Schwimmbällen und -tieren um mehr als das Hundertfache überschritten, berichtet die Verbraucherschutzorganisation.
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Schadstoffanalyse bei zwölf aufblasbaren Wasserspielzeugen aus PVC (Polyvinylchlorid) durchgeführt und dabei festgestellt, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für sogenannte Weichmacher vielfach überschritten wurden. „In dem strapazierfähigen Kunststoff lauern gefährliche Weichmacher, die sich durch Wasser, Speichel und Fette lösen und den menschlichen Körper schädigen können“, so die Mitteilung der Verbraucherschützer.
Jedes zweite Wasserspielzeug mit Schadstoffen belastet
Unter den Weichmachern gelten laut Angaben der Verbraucherschutzorganisation vor allem die Phthalate wegen ihrer hormonähnlichen Wirkung und möglichen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit als besonders kritisch. Insgesamt enthielt „jedes zweite der im Internet via Amazon gekauften Wasserspielzeuge bedenkliche Schadstoffe, die bei Dauereinwirkung in Verdacht stehen, Leber, Nieren und den Hormonhaushalt zu schädigen sowie krebsauslösend zu wirken“, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Nicht eindeutig als „schadstofffrei“ gekennzeichnete Produkte sollten daher nach Ansicht der Verbraucherschützer am besten gemieden werden. Anhaltspunkte dafür, „dass die Produkte zumindest in puncto gefährliche Weichmacher die gesetzlichen Anforderungen erfüllen“, sind den Verbraucherschützern zufolge Hinweisen wie „phthalatfrei“ oder „frei von schädlichen Weichmachern“. Hingegen bietet das häufig zu findende CE-Zeichen laut Aussage der Verbraucherzentrale NRW „keinerlei Sicherheit, weil es sich hierbei nicht um ein unabhängiges Prüfsiegel handelt, sondern lediglich die Verkaufserlaubnis für den europäischen Markt signalisiert.“
Schadstoffbelastetes Spielzeug oft am Geruch erkennbar
Beim Erkennen der möglicherweise schadstoffbelasteten Wasserspielzeuge sollten Kunden „auch dem eigenen Riecher zu vertrauen“, denn stark riechende Produkte seien ein mögliches Indiz für verwendete Schadstoffe, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Wer es genau wissen will, kann darüber hinaus sein Recht auf Information wahrnehmen und beim „Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob besonders besorgniserregende Stoffe in dem begehrten Produkt enthalten sind“, erläutern die Verbraucherschützer. Hierfür sei lediglich „die Nummer, die unterhalb des Strichcodes GTIN (Global Trade Item Number) auf der Ware angegeben ist“, erforderlich. Eine entsprechenden Anfrage müsse „innerhalb von 45 Tagen – unabhängig vom Kauf – kostenlos“ beantwortet werden. Diese Auskunftspflicht gilt den Angaben der Verbraucherschutzorganisation zufolge „für bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen, sobald die Konzentration eines anerkannt giftigen Stoffes im Erzeugnis ein Gramm pro Kilogramm übersteigt.“
Ein Wasserspielzeug enthielt potenzielle Krebsauslöser
In dem aktuellen Produkttest wurden die zwölf Wasserspielzeuge in einem akkreditierten Labor auf sechs verschiedene Phthalate, 18 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und acht Organozinnverbindungen untersucht. Eine Überprüfung auf möglicherweise enthaltene weitere Schadstoffe erfolgte nicht. Das erfreulichste Ergebnis der Untersuchung war, dass lediglich ein Wasserspielzeug den Grenzwert der PAK überschritten hat. Die eindeutig als krebserzeugend eingestuften Schadstoffe waren demnach in bei den übrigen Produkten nicht enthalten, doch sollten angesichts des Gesundheitsrisikos eigentlich sämtliche Wasserspielzeuge ohne PAK auskommen. Zudem wiesen fünf Produkte Grenzwertüberschreitungen der gesundheitsgefährdenden Weichmacher auf und in einem Wasserball wurden neben den Phthalaten auch Organozinnverbindungen festgestellt. Für Gesundheit der Kinder könnte das Spielen mit derart belasteten Badespaßartikeln auf Dauer eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen.
Plastik-Kinderprodukte oft mit Schadstoffen belastet
Allgemein sind bei Plastik-Kinderprodukten die enthaltenen Schadstoffe ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das von Seiten vieler Hersteller nur sehr zögerlich angegangen wird. Immer wieder werden bei Produkttests gefährlich hohe Konzentrationen von Weichmachern und anderen Schadstoffen festgestellt, doch eine umfassende Reaktion der Branche bleibt aus. So hat beispielsweise jüngst eine Untersuchung im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ergeben, dass ein Großteil des Kinderspielzeugs, das als Beilage in Kinderzeitschriften enthalten ist, gesundheitsgefährdende Schadstoffe aufweist. Recherchen des „Westdeutschen Rundfunks“ (WDR) zeigten Ende letzten Monats, dass auch die als Kindersommerschuhe beliebten Plastik-Clogs zum Teil hochgradig krebserregende Stoffe enthielten. Hier scheint insgesamt ein stärkeres Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren durch derartige Inhaltsstoffe von Plastikprodukten erforderlich und auch die Hersteller, Importeure und Händler müssen ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Kunden beziehungsweise Kinder gerecht werden. (fp)
Bild: Rike / pixelio.de
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