Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Verdacht auf Betrug und Korruption
06.08.2013
Nicht jeder Mediziner ist offenbar dem Wohl des Patienten mehr verschrieben, als dem eigenen Portemonnaie. Dies wird auf traurige Weise auch anhand der Anklage deutlich, die von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen ehemaligen leitenden Arzt der Universitätskliniken des Saarlandes erhoben wurde. Der Mediziner soll sich an der Situation schwerkranker Patienten bereichert haben, indem er zum Beispiel lediglich gegen Geldzahlungen operieren wollte.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts muss sich der 54-jährige Mediziner nun wegen des Verdachts auf Betrug und Korruption verantworten, berichtet die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einer aktuellen Pressemitteilung. Dabei werde dem Angeschuldigten vorgeworfen „in den Jahren 2006 bis 2010 in 21 Fällen von Patienten, die sich wegen teilweise akut lebensbedrohender Erkrankungen von ihm persönlich operieren lassen wollten, vierstellige Bargeldbeträge erhalten beziehungsweise verlangt (zu) haben, da er ansonsten die Operationen nicht durchführen wollte.“ Zudem habe er einigen Patienten auch in Aussicht gestellt, dass ein früherer Operationstermin gegen Geldzahlungen möglich sei, so die Anklage.
Besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit?
Angesichts der misslichen Lage, in der sich die Patienten befanden, sowie der Sorge um Leben und Gesundheit hätten sie die geforderten Zahlungen geleistet, was für den leitenden Arzt nun einen besonders harte Strafe zur Folge haben könnte. Denn der verbeamtete Arzt sei Amtsträger im Sinne des Strafgesetzes und sollten die „Bargeldbeträge von ihm vereinnahmt worden sein, stellen sich diese Taten für ihn in rechtlicher Hinsicht als besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit dar“, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. (fp)
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