Niedersächsischer Verbraucherschutzbericht: Schlampig deklarierte Lebensmittel
11.08.2013
Trotz aller Skandale und Warnungen: Lebensmittel und Lebensmittelzubehör wird in Niedersachsen nach wie vor schlampig deklariert und Verbraucher werden getäuscht. Der am Freitag vorgestellte Verbraucherschutzbericht aus Niedersachsen warnt vor Missständen.
Nickel auf Grillgut
Wer derzeit das schöne Wetter nutzt und draußen grillt, sollte dabei Vorsicht walten lassen, denn verchromte Fleischzangen und Fischhalter können den Allergie-Auslöser Nickel in das Grillgut abgeben. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) warnte am Freitag in Hannover vor der Gefahr und riet: „Benutzen Sie beim Grillen lieber hochwertiges Werkzeug aus rostfreiem Edelstahl.“ Durch verchromte Billigprodukte könnte Nickel auf Würstchen, Steaks oder Forellen geraten, so der Minister bei der Vorstellung des neuen Verbraucherschutzberichtes. Laut Experten reagieren fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung allergisch auf Nickel und bereits bei geringen Mengen könnten entzündliche Hautreizungen ausgelöst werden.
Nicht für alkoholische Getränke geeignet
Meyer riet außerdem, bei Pappbechern unbedingt auf den Packungshinweis „Nicht für alkoholische Getränke geeignet“ zu achten. So gekennzeichnetes Einweggeschirr dürfe weder für Bier noch für Wein benutzt werden, da durch den Alkohol chemische Stoffe aus dem Material gelöst werden könnten und somit dem Körper zugeführt würden. Laut dem Bericht seien solche Hinweise aber so eine Sache, denn allen Lebensmittelskandalen zum Trotz werden Produkte in Supermärkten, Metzgereien oder beim Bäcker sowie Speisen in Restaurants, Kantinen oder Imbissen oft immer noch schlampig deklariert.
Zusammengepresster Fleischbrei
So wird aus zusammengepresstem Fleischbrei manchmal auch ein Hähnchenbrustfilet, Klebefleisch zu einem Kochschinken oder aus Hack ein türkischer Döner. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) hatte 2012 in 32 Prozent von 1.047 Proben zubereiteten Fleisches fehlerhafte Kennzeichnungen festgestellt. Und bei 1.660 Wurstwaren, die kontrolliert wurden, betrug die Mängelquote 28 Prozent. Angaben zu Konservierungsstoffen fehlten auch auf Konserven oder Einmachgläsern und bei Schnittbrottüten waren nicht sämtliche Zutaten genannt.
Mogeleien sind kein Kavaliersdelikt
Der Minister erklärte: „Diese Mogeleien sind kein Kavaliersdelikt." Denn selbst wenn keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, werde der Käufer betrogen und die ehrlichen Hersteller benachteiligt. „Das, was drauf steht, muss auch drin sein", so Meyer. Nur dann habe der Verbraucher eine echte Wahlfreiheit.
32.400 Verstöße in Niedersachsen
Von den knapp 113.000 Betrieben, die in Niedersachsen der amtlichen Überwachung unterliegen, bekamen 46.000 im vergangenen Jahr Besuch von den kommunalen Behörden. Insgesamt gab es 76.000 Kontrollen, bei denen 32.400 Verstöße festgestellt wurden, so der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer. Dies führte neben Verwarnungen in 487 Fällen zu Bußgeldern und in 154 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Kakerlaken in der Bäckerei
Häufige Missstände waren Hygienemängel wie schmutzige Handtücher oder Ungeziefer in den Produktionsräumen. So musste eine Bäckerei im Großraum Hannover wegen Kakerlaken für zwei Tage schließen. Der Inhaber habe sich nicht einsichtig gezeigt. Die 33.000 Lebensmittelproben, die vom LAVES untersucht wurden, brachten bei 14 Prozent Mängel, wie etwa zu altes Frittierfett, zutage. Verdorbene oder gar gesundheitsgefährdende Waren waren jedoch selten. Allerdings fanden die Prüfer in einer Streichmettwurst Salmonellen und in einer Erdbeerschnitte Hepatitis-Viren.
Vorsicht bei rohem Geflügel
Verbraucher sollten auch bei sich zu Hause auf Hygiene achten, riet Minister Meyer. So gelte etwa bei rohem Geflügel erhöhte Wachsamkeit. Keime würden zwar beim Kochen abgetötet, man müsse aber vorsichtig sein, dass nicht eventuell Fleischsaft andere Speisen oder die Umgebung verunreinigt. (ad)
Bild: Marvin Siefke / pixelio.de
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