Prozess gegen Apothekerin im Fall Linus
17.08.2013
Der Fall um falsch dosierte Augentropfen, die bei dem Solinger Frühchen Linus zu schwersten Sehschäden führten, wird vor Gericht verhandelt werden. Eine der beiden beschuldigten Apothekerinnen hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Ein Termin steht noch nicht fest.
1000-fach zu hoch dosierte Augentropfen
Das Amtsgericht Wuppertal teilte mit, dass der Fall um das Solinger Frühchen Linus, das durch 1000-fach zu hoch dosierte Augentropfen schwerste Sehschäden davon trug, nun doch vor Gericht verhandelt wird. Eine der beiden beschuldigten Apothekerinnen hat gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung Einspruch eingelegt. Der Fall soll in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden, für die noch kein Termin feststehe. Die Strafbefehle über 6.000 Euro für die zweite beschuldigte Apothekerin und über 7.200 Euro für den behandelnden Kinderarzt seien rechtskräftig.
Drei Frühgeborene betroffen
Eine falsche Dosierung von Augentropfen hatte im Februar 2012 in einer Wuppertaler Klinik bei drei Frühgeborenen zu schweren und folgenreichen Verletzungen geführt. Dem Frühchen Linus seien bei einer Routineuntersuchung wenige Wochen nach der Geburt die zu hoch dosierten Tropfen eingeträufelt worden. In dieser extrem hohen Konzentration würden die Augentropfen die ätzende Schärfe eines Reinigungsmittels annehmen. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien bei der Fax-Übermittlung der Rezeptur an eine Kölner Apotheke durch den Kinderarzt folgenschwere Fehler begangen worden.
Gramm statt Milligramm
Er hätte das Lösungsmittel in Gramm statt in Milligramm angegeben und den beiden Apothekerinnen in Köln sei dies offenbar nicht aufgefallen. Die beiden Frauen hätten die viel zu hohe Dosierung, die in dem Fax angegeben war, entsprechend umgesetzt. Die Tropfen wurden dann den drei Frühchen eingeträufelt und verletzten die Augen der Babys schwer. Den Apothekerinnen sei sorgfaltswidriges Handeln vorzuwerfen, da sie die schädigende Wirkung der zu hohen Wirkstoffkonzentration hätten vorhersehen können.
Manipulation um Fehler zu vertuschen
Der 39 Jahre alte Mediziner der als Gastarzt von einem anderen Krankenhaus in die Klinik abgeordnet war, hätte außerdem versucht, durch nachträgliche Manipulationen an dem Fax seinen Fehler zu vertuschen. Das Wuppertaler Amtsgericht verfolgte den Vorwurf der Urkundenfälschung jedoch nicht weiter, obwohl die Staatsanwaltschaft gutachterliche Belege dafür gehabt hätte. Es hieß, es habe sich bei dem Fax nicht um eine Urkunde im eigentlichen Sinne gehandelt, sondern allenfalls um eine Kopie.
Arzt weiterhin beschäftigt
Der Kinderarzt sei weiterhin bei der Wuppertaler Klinik beschäftigt und laut einem Sprecher werde sich daran auch unabhängig von dem Verfahren nichts ändern. Der Arzt sei nur ein Beteiligter in einer „Fehlerkette“. Die Familie von Linus erwägt eine Zivilklage, um Schadensersatzansprüche zu erhalten. Der Junge ist auf dem rechten Auge vollständig erblindet und sein linkes Auge habe vermutlich nur schematische Sehkraft. Es seien bereits unterstützende Eingriffe vorgenommen worden, aber das Kind sei in jedem Fall weiterhin auf umfangreiche medizinische Hilfe angewiesen. Laut Auskunft der Familie gab es bislang keine Entschuldigung oder Nachfrage der drei Beschuldigten. (ad)
Bildnachweis: Melling liudmila / pixelio.de
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