Hunderttausende Patienten erhalten Absage für gewünschte Leistungen
19.08.2013
Die gesetzlichen Krankenkassen verfolgen offenbar einen strikteren Sparkurs und verwehren den Versicherten immer häufiger bestimmte Leistungen. Hunderttausende Krankenversicherte hätten von ihrer Versicherung im Jahr 2012 einen negativen Bescheid zu Leistungen wie Reha-Maßnahmen, Hilfsmitteln oder Krankengeld erhalten, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Zwar stehen die meisten gesetzlichen Krankenkassen finanziell derzeit relativ gut dar, doch die Erinnerung an die Pleite mehrerer Krankenversicherungen vor gut zwei Jahren ist bei den meisten noch nicht verblasst. Eine maßgebliche Rolle bei der damaligen Insolvenz der City BKK und anderer Krankenkassen spielten die Zusatzbeiträge. Die angeschlagenen Kassen mussten diese erheben, um ihrer finanzielle Schieflage abzufangen. Doch führte die Erhebung der Zusatzbeiträge dazu, dass zahlreiche Versicherte in eine andere Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag wechselten. Insbesondere junge, gesunde und relativ gut verdienende Versicherte gingen den Krankenkassen verloren und die Ausgabenstruktur verschlechterte sich weiter. Am Ende blieb mitunter nur der Weg in die Insolvenz. Oberstes Ziel der Krankenkassen ist es seither, die Erhebung von Zusatzbeiträgen möglichst zu vermeiden, da ansonsten eine ähnlich fatale Entwicklung befürchtet wird.
Sparkurs zur Vermeidung von Zusatzbeiträgen
Um keine Zusatzbeiträge erheben zu müssen, fahren zahlreiche Krankenkassen seither einen strengeren Sparkurs. Die Leistungen für Versicherte würden schärfer kontrolliert und oftmals nicht bewilligt, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“. Im Jahr 2012 hätten die gesetzlich Versicherten in hunderttausenden Fällen negative Bescheide zu angefragten Leistungen erhalten. Von den Krankenkassen seien zum Beispiel circa 1,5 Millionen Gutachten des MDK zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit angefordert worden, wobei in 16 Prozent der Fälle die Arbeitsunfähigkeit dementiert wurde. Mit anderen Worten: Mehr als 200.000 Menschen, die von ihrem Arzt zunächst für arbeitsunfähig erklärt wurden, waren nach Einschätzung des MDK dazu in der Lage, weiter zu arbeiten. Bei den vom MDK geprüften Reha-Maßnahmen, war der Anteil an negativen Bescheiden noch deutlich höher. Von 700.000 geprüften Reha-Leistungen wurden durch den MDK lediglich 61 Prozent als erforderlich bestätigt. In 39 Prozent der Fälle sahen die Gutachter die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt. Zwei von fünf Menschen, die auf eine Reha hofften, erhielten diese demnach nicht. Bei den Hörgeräten lag der Anteil nicht bewilligter Fälle den Angaben der „dpa“ zufolge ähnlich hoch. 500.000 MDK-Gutachten seien in diesem Bereich erstellt worden, ein negativer Bescheid folgte in 37 Prozent der Fälle.
Gut begründete Ablehnung beantragter Leistungen?
Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Dr. Peter Pick, hat die Kritik an einem vermeintlich härteren Sparkurs der Krankenversicherungen zurückgewiesen und deutlich gemacht, dass bei den begutachteten Fälle der Arbeitsunfähigkeit, Reha-Maßnahmen und bewilligten Hilfsmitteln seit dem Jahr 2010 tatsächlich ein leichter Rückgang zu beobachten sei. Er verwies auch darauf, dass es durchaus sinnvoll sein könne, Personen mit psychischen Beschwerden wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, anstatt sie für arbeitsunfähig zu erklären. Bei den Hilfsmittel sei zwar eine hohe Ablehnungsquote zu beobachten, doch bedeute dies nicht, dass Betroffene unversorgt bleiben. Denn sie würden oftmals statt der ursprünglich vorgesehenen Leistungen eine andere Versorgung erhalten, die ebenfalls ihren Zweck erfülle. Bei dem hohe Anteil der abgelehnten Leistungen, liegt – trotz dieses Dementis – jedoch der Verdacht nahe, dass hier nicht nur medizinische Aspekte, sondern auch Kostenfaktoren eine Rolle spielen.
Widerspruch gegen Ablehnung von Reha-Maßnahmen einreichen
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sieht die Ablehnung von medizinischen Leistungen wie der Reha oder eines beantragten Hörgerätes äußerst kritisch. Wie hoch beispielsweise der tatsächlich Bedarf nach Reha-Maßnahmen sei, habe die sich daran gezeigt, dass „trotz aller Sparbemühungen und einer sehr restriktiven Bewilligungspraxis die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2012 das Budget für Leistungen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation überschritten“ hat, erklärte Mascher in einer Pressemitteilung Ende Juli. Aus der Beratung wisse der VdK, „dass viele Reha-Anträge erst einmal abgelehnt werden. Nur wer Widerspruch einlegt, kann eventuell zum Zug kommen."
Kontraproduktive Sparbemühungen der Krankenkassen
Die Präsidentin des VdK plädierte für eine Abschaffung des gedeckelten Budgets für Rehabilitationsleistungen, denn die Rehabilitation müsse uneingeschränkt gefördert werden. „Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer arbeitsunfähig wird, belastet das Sozialsystem weit mehr als derjenige, der nach einer Reha wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückkehren kann“, verdeutlichte Mascher die Vorteile einer umfassenden Rehabilitation. Den Angaben des VdK zufolge ist „längst nachgewiesen, dass die Kosten für eine berufliche Reha bereits nach drei bis fünf Jahren wieder hereingeholt“ werden. Sparbemühungen bei den Reha-Maßnahmen könnten demnach zwar kurzfristig zu finanziellen Vorteilen bei den Krankenkassen führen, langfristig jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen. Der verschärfte Sparkurs der Krankenkassen würde demnach langfristig äußerst kontraproduktiv wirken. (fp)
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