Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte
09.10.2013
Ab 1. Januar 2014 wird die elektronische Gesundheitskarte verpflichtend eingeführt. Bereits jetzt verfügen rund 95 Prozent der Versicherten über die neue Chipkarte, mit der zukünftig nicht nur Stammdaten sondern auch weitere Informationen beispielsweise zu verordneten Medikamenten oder Allergien gespeichert werden könnten. Ob die Kassen die Zusatzfunktionen für ihre Versicherten einführen, entscheiden die Versicherer selbst. Kritiker weisen vor allem auf die immensen Kosten hin, die die Einführung der neuen Karte bereits jetzt verursacht hat. Bislang sollen 728 Millionen Euro in die neue Chipkarte investiert worden sein. Ob die elektronische Gesundheitskarte jedoch zukünftig tatsächlich einen Mehrwert für die Versicherten hat, bleibt abzuwarten.
Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Im Jahr 2003 hatte die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit das Ende der alten Versichertenkarte beschlossen. 2011 wurden die ersten elektronischen Gesundheitskarten ausgegeben, wobei die alten Karten ihre Gültigkeit behielten. Doch damit ist ab 2014 Schluss. Dann ist nur noch die neue Chipkarte mit Lichtbild des Versicherten gültig.
Viele Versicherte sind jedoch angesichts zahlreicher Medienberichte über die Gesundheitskarte verunsichert. Vor allem die Frage nach der Datenspeicherung bereitet dabei vielen Sorge. Wie bereits auf der alten Versichertenkarte sind auch auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte lediglich Stammdaten gespeichert: Name, Adresse und Geschlecht. Diese Daten können unkompliziert aktualisiert werden, so dass nach einem Umzug keine neue Karte ausgestellt werden muss. Die Krankenversicherungsnummer, der Versichertenstatus sowie der Zuzahlungsstatus werden ebenfalls auf der Chipkarte gespeichert. Neu ist auch das Foto des Versicherten, dass vor Missbrauch der Karte schützen soll. Anhand des Fotos können Ärzte die Identität des Versicherten überprüfen. Kinder unter 15 Jahren und Menschen, die bei der Erstellung des Fotos nicht mitwirken können, sind von der Lichtbildpflicht ausgenommen.
Ein weiterer Vorteil der elektronischen Gesundheitskarte soll darin bestehen, dass die Kassen auf der Rückseite der Karte die Europäische Krankenversichertenkarte aufdrucken lassen können, die den bürokratischen Aufwand einer ärztlichen Behandlung im Ausland erleichtert.
Zudem soll die Chipkarte einen besseren Austausch der Ärzte untereinander ermöglichen. Beispielsweise könnten MRT-Aufnahmen auf diese Weise schneller und einfach von Fach- und Hausärzten übermittelt werden.
Zukünftig soll auch die Speicherung von Notfalldaten wie Arzneimitteldokumentationen, Blutgruppe, Allergien sowie die Bereitschaft zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte möglich sein. Ob diese Zusatzoptionen eingeführt werden, kann jeder Versicherer jedoch selbst entscheiden. Freiwillige Angaben sollen zudem löschbar sein.
Ist die Datenspeicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte sicher?
Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland (GKV) mitteilt, entspricht die elektronische Gesundheitskarte den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zudem prüfe das BSI mindestens einmal pro Jahr die Verschlüsselung der Daten, so der GKV. Gegebenenfalls würden dann Anpassungen vorgenommen. „Das BSI geht derzeit von einer sicheren Nutzung der aktuellen eGK bis mindestens 2018 aus. Um ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau zu halten, befindet sich derzeit bereits eine neue Generation von elektronischen Gesundheitskarten in der Entwicklung. Diese bedient sich einer anders gearteten Verschlüsselungstechnik und wird die aktuelle eGK-Generation fließend bis 2018 ablösen“, heißt es in einer Mitteilung des GKV.
Darüber hinaus wurde eine „Sicherheitssperre“ auf der Karte hinterlegt. Patient und Arzt müssen einen PIN eingeben, um die freiwilligen Daten lesbar zu machen. Sowohl die Gesundheitskarte als auch der Heilberufsausweis des Arztes müssen dafür im Kartenlesegerät stecken. Erst dann können die Daten gelesen werden.
Welche Kritikpunkte werden in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte diskutiert?
Bereits jetzt hat die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte rund 728 Millionen Euro gekostet und – wie Kritiker sagen – ohne tatsächlichen Nutzen für die Versicherten. Auch aus Ärztekreisen hagelt es Kritik für die neue Chipkarte. So sei von der ursprünglichen Idee, durch die Karte die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu verbessern, nicht viel übrig geblieben, moniert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Vielmehr sei eine kassenzentrierte Telematikinfrastruktur unter anderem für das Versichertenstammdatenmanagement entstanden.
Auch die Sicherheit der Datenspeicherung steht bei Datenschützer in der Kritik. So sieht die Aktion „Stoppt die e-Card“, die unter anderem vom Bayerischen Facharztverband unterstützt wird, in der elektronischen Gesundheitskarte den Schlüssel zur „Vorratsdatenspeicherung im Gesundheitswesen“. Trotz zahlreicher Kritikpunkte kann die neue Chipkarte nicht boykottiert werden. Ab 2014 müssen alle Kassen ihre Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet haben. (ag)
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
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