Ab Januar 2014 wird die neue Gesundheitskarte Pflicht
18.10.2013
Ab 1. Januar 2014 müssen Versicherte bei Arztbesuchen die elektronische Gesundheitskarte mit Foto vorlegen. „Die Gültigkeit aller noch im Umlauf befindlichen alten Krankenversichertenkarten endet damit – unabhängig vom darauf genannten Befristungsdatum – zum 31.12. 2013“, berichtet Franziska Becher von der IKK classic. Patienten, die nach Ablauf der Frist noch nicht über die neue Chipkarte verfügen, müssen damit rechnen, dass ihnen der Arzt eine Privatrechnung über die erbrachten Leistungen stellt.
Elektronische Gesundheitskarte löste alte Krankenversichertenkarte ab
Derzeit haben etwa 95 Prozent der Versicherten die neue Gesundheitskarte erhalten, auf der zukünftig nicht nur Patientenstammdaten sondern auch weitere Informationen wie verordneten Medikamenten oder bestehende Allergien gespeichert werden könnten. Ob die Kassen die zusätzlichen Funktionen für ihre Versicherten anbieten, entscheiden die Versicherer selbst.
Um die die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu beantragen, benötigt die Krankenkasse ein aktuelles Passfoto des Versicherten. Auf diese Weise soll einem Missbrauch der Chipkarte vorgebeugt werden. Die Passfotopflicht gilt für alle Versicherten ab 15 Jahren. Lediglich Personen, die nicht selbst an der Fotoerstellung mitwirken können wie Pflegebedürftige sind davon ausgenommen. Viele Kassen bieten die Möglichkeit an, das Foto entweder auf dem Postweg oder digital zu übermitteln.
Wer seiner Krankenkasse nicht rechtzeitig ein Foto zur Verfügung stellt, verfügt ab dem 1. Januar 2014 über keinen Anspruchsnachweis gegenüber ärztlichen Leistungen. „Wird nicht innerhalb von zehn Tagen nach einer Behandlung ein gültiger Versicherungsnachweis nachgereicht, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen und eine Vergütung zu verlangen. Die Erstattung dieser Kosten ist kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden“, erläutert Becher. (ag)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.