Kräutermischung geraucht – Jugendliche im Krankenhaus
17.11.2013
Für zwei Jugendliche aus dem fränkischen Bad Neustadt endete das Rauchen einer Kräutermischung am Freitag im Krankenhaus. Sie hatten die Mischung im Internet bestellt und wären nach dem Konsum beinahe kollabiert.
Kräutermischung im Internet bestellt
Das Rauchen einer Kräutermischung wurde am Freitagabend zwei Jugendlichen im fränkischen Bad Neustadt zum Verhängnis. Die beiden jungen Leute, 17 und 18 Jahre alt, hatten scheinbar im Internet einen Koffer mit einer Kräutermischung und das dazugehörige Rauchgerät bestellt. Nachdem sie die Mischung am Freitag konsumiert hatten, sei es ihnen schlagartig sehr schlecht gegangen.
Vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht
Einer der beiden Jugendlichen konnte noch per Handy seinen Vater verständigen. Da der Verdacht bestand, dass die beiden eventuell bewusstlos sein könnten, rückte auch die Feuerwehr an. Doch die Zwei konnten die Türe selbständig öffnen und wurden von einem Notarzt vor Ort behandelt. Im Anschluss wurden sie vom Rettungsdienst als Notfälle in ein Krankenhaus eingeliefert.
Gerade für Erstkonsumenten gefährlich
Das örtliche Polizeipräsidium nimmt den Fall zum Anlass, um ausdrücklich vor dem Konsum der verschiedenen Kräutermischungen, die im Internet angeboten werden, zu warnen. Gerade für Erstkonsumenten können die oft unabsehbaren gesundheitlichen Folgen extrem gefährlich sein. Gegen die beiden Jugendlichen ermittelt nun die Polizei Bad Neustadt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Problem der deutschen Drogenpolitik
Viele der sowohl im Internet oder auch in Fachgeschäften erhältliche Kräutermischungen fallen aber gar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Deshalb weist auch dieser Fall auf ein Problem in der deutschen Drogenpolitik hin. Denn die wachsende Verbreitung der fragwürdigen Kräutermischungen steht in direktem Zusammenhang mit dem immer noch aufrecht erhaltenen Verbot von Cannabis. Dabei werden jedoch Substanzen auf den Markt gebracht, die eine vielfach verheerendere Wirkung auf die Gesundheit der Konsumenten haben, nur um den rechtlichen Schein zu wahren. Aufklärungsarbeit in diese Richtung gibt es kaum. Eine der wenigen Ausnahmen stellt dabei die Internetseite („Drugcom.de“) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) dar, die über die Wirkungen und Risiken der neuen Drogen informiert. (ad)
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.