Gericht schlägt nach Behandlungsfehler Vergleich über 1,5 Millionen Euro vor
23.11.2013
Das Oberlandesgericht Hamm hat zehn Jahre nach einem Ärztefehler in einem Krankenhaus in Herne nun in einem Berufungsverfahren einen Vergleich über 1,5 Millionen Euro vorgeschlagen. Das Opfer erlitt Hirnschädigungen und ist seitdem auf Betreuung und Pflege angewiesen.
Zehn Jahre nach dem Ärztefehler
Einen Vergleich über 1,5 Millionen Euro hat das Oberlandesgericht Hamm am Freitag in einem Berufungsverfahren zehn Jahre nach einem Ärztefehler in einem Krankenhaus in Herne vorgeschlagen. Nun haben die beiden Streitparteien rund vier Wochen Zeit, über diese Summe zu entscheiden. Wenn eine der beiden Parteien den Vorschlag ablehnt, wird das Verfahren weitergeführt. Das Opfer, eine heute 41-jährige Griechin, erhielte damit zusammen mit bereits in den vergangenen Jahren gezahlten Beträgen rund zwei Millionen Euro.
Krankenhaus und Ärzte gegen erstinstanzliches Urteil
In der ersten Instanz hatte ihr das Landgericht Bochum Schmerzensgeld in Höhe von knapp 300.000 Euro zugesprochen, dazu 130.000 Euro für materielle Schäden wie Verdienstausfall sowie eine monatliche Rente von rund 16.000 Euro pro Monat bis zum Lebensende – rückwirkend ab Juli 2010. Das Krankenhaus, das zum Universitätsklinikum Bochum gehört, und die beklagten Ärzte hatten dagegen Berufung eingelegt.
Vier Monate lang im Koma
Die Fremdsprachenkorrespondentin kam 2004 aus ihrer Heimat Griechenland nach Deutschland, da sie von der medizinischen Versorgung hierzulande überzeugt war. Sie unterzog sich im Marienhospital in Herne einer Operation an der Schilddrüse, infolge deren es zu Nachblutungen kam, die nicht rechtzeitig erkannt wurden und zu Sauerstoff-Mangel. Die Griechin erlitt dadurch Hirnschädigungen und lag vier Monate lang im Koma. Seitdem ist sie auf Betreuung und Pflege angewiesen. Die Kosten für die OP hatte die Patientin selbst zu tragen. Der Ärztefehler war von dem Krankenhaus anerkannt worden.
Vergleich mit Geburtsschäden
Das Gericht bezog sich in seiner Begründung für die vorgeschlagenen 1,5 Millionen Euro auf Schadensersatzsummen bei Geburtsschäden durch Ärztefehler. Dabei seien für Kinder in Deutschland in extremen Fällen Beträge von 2,5 bis drei Millionen Euro gezahlt worden. „Auch wenn sich unser Fall tragisch entwickelt hat, mit den Geburtsfällen ist er nicht vergleichbar“, so Richter Joachim Lüblinghoff. Seinen Informationen zufolge wäre eine monatliche Rente nach einem Ärztefehler von fast 16.000 Euro die höchste, die je ein Gericht in Deutschland verhängt hat.
Anwältin vom Angebot enttäuscht
In einer ersten Reaktion zeigt sich die Anwältin des Opfers, Frau Karoline Seibt, von der Höhe der vorgeschlagenen Summe „extrem enttäuscht“. Jetzt will sie sich mit ihrer Klientin beraten. „Sie ist eine unglaubliche Kämpferin und hat einen starken Willen“, so Seibt. Die Anwältin meinte weiter, sie wisse nicht, ob sie die Frau von dem Vorschlag des Gerichts überzeugen könne. Die Patientin habe sich nach zwei Reha-Aufenthalten zurück ins Leben gekämpft. „Sie kann wieder recht gut sprechen, auch auf deutsch, aber ihre motorischen Fähigkeiten sind stark eingeschränkt. Eine Tasse Kaffee kann sie nicht alleine halten. Sie ist rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen“, so die Anwältin.
Versicherung ließ Opfer in Griechenland beschatten
Auf Seiten der Beklagten müsste die Versicherung des Krankenhauses dem Gerichts-Vorschlag zustimmen. Die Anwälte von Klinik und Versicherung wurden von Seiten des Gerichts kritisiert. So hatte die Versicherung die Patientin in Athen von Detektiven beschatten lassen, die überprüfen sollten, ob die Griechin die von Gutachtern bescheinigten Reha-Maßnahmen auch wirklich benötigt. „Die Beobachtung der Klägerin war wenig hilfreich“, meinte Lüblinghoff.
Weitere Therapien benötigt
Wie die Anwältin erklärte, wolle sie nun genau prüfen, ob ihre Mandantin mit den 1,5 Millionen Euro auch lebenslang abgesichert werden könne. Es gelte dabei zu berücksichtigen, dass sich die Zinsen derzeit auf einem Rekordtief befinden und auch, dass die Patientin nach einem Vergleich künftig die weiteren Behandlungskosten selbst zu tragen habe. Wie Seibt weiter erklärte, gehe es ihrer Mandantin heute schlechter als vor einem Jahr. Die Patientin lebe in Athen, sei auf den Rollstuhl angewiesen, könne sich nicht ohne Hilfe pflegen oder anziehen. Zudem habe sie einen starken Sprachfehler und unkontrollierte Zuckungen und brauche dringend weitere Therapien. (ad)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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