Bundesarbeitsgericht: HIV-Infektion ist kein Kündigungsgrund
21.12.2013
HIV-Infizierte dürfen nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden. Für das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gab es viel Lob. Die Entscheidung der Richter wird gar als wegweisend bezeichnet.
HIV-Infektion mit Behinderung gleichzusetzen
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von HIV-Infizierten gestärkt. Am Donnerstag entschied der Sechste Senat in Erfurt (6 AZR 190/12), dass sie nicht allein wegen ihrer Krankheit entlassen werden dürfen. Demnach sei eine HIV-Infektion nach den Gleichbehandlungsgrundsätzen mit einer Behinderung gleichzusetzen und die Betroffenen stünden somit unter besonderem Diskriminierungsschutz. Dies gelte auch für die Probezeit.. Daher stelle ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei somit unwirksam.
Angemessene Vorkehrungen für Beschäftigung HIV-Infizierter
Ein chemisch-technischer Assistent, der 2010 von einem Arzneimittelhersteller für die Arbeit im Reinraum eingestellt worden war, hatte geklagt, nachdem ihm gekündigt worden war. Der Arbeitgeber hatte durch den Betriebsarzt von seiner HIV-Infektion erfahren und ihn noch während der Probezeit entlassen. Die obersten Arbeitsrichter entschieden allerdings nicht über die Klage des Gekündigten, sondern verwiesen den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht in Berlin. Dort müsse nun noch einmal überprüft werden, ob durch angemessene Vorkehrungen eine Beschäftigung von HIV-Infizierten hätte ermöglicht werden können.
Betriebsarzt entband sich von ärztlicher Schweigepflicht
Der Kläger, der mit HIV infiziert ist, jedoch nicht an Symptomen leidet, sollte Medikamente für die Krebsbehandlung, die intravenös verabreicht werden, herstellen. Kurze Zeit nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses stand die Einstellungsuntersuchung beim Betriebsarzt an. Bei diesem Termin erzählte der chemisch-technische Assistent dem Arzt von seiner Krankheit. Dieser äußerte Bedenken, entband sich von der ärztlichen Schweigepflicht und berichtete dem Arbeitgeber von der Infektion. Dem Mann wurde daraufhin noch am selben Tag gekündigt. Da seine Arbeit auch den Umgang mit Glas und Aluminiumdeckeln erfordere, befürchtete das Unternehmen, dass er sich unbemerkt verletzen könne. Die Richter befanden, dass Arbeitgeber zwar kein Infektionsrisiko tragen müssten. Jedoch hätten sie etwa durch die Bereitstellung von Sicherheitshandschuhen und ähnlichem, angemessene Vorkehrungen für die Beschäftigung von HIV-Infizierten zu treffen.
Mangelhafte Umsetzung der großen Koalition beendet
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts erntete viel Lob. So äußerte Carsten Schatz, Vorstandsmitglied der Deutschen Aids-Hilfe (DAH): „Das ist ein guter Tag für die Rechte aller, die mit einer chronischen Erkrankung leben, und ein guter Tag für Menschen, die ihre Interessen in die eigenen Hände nehmen.“ Das jahrelange Verfahren sei vermeidbar gewesen. „Die Rechtsunsicherheit aufgrund der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung und der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Große Koalition der Jahre 2005 bis 2009 wurde heute beendet“, so Schatz.
Wegweisendes Urteil
Diskriminierungsschutzstellen bezeichneten das Erfurter Urteil gar als „wegweisend“. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, meinte: „Auf diese Entscheidung haben die mit HIV infizierten Menschen in Deutschland lange gewartet.“ Und Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung in Berlin, sieht eine Grauzone beseitigt und damit auch den Diskriminierungsschutz chronisch Kranker gestärkt.
Wichtiges Signal für Rechtsprechung in Deutschland
Das Gericht habe klargestellt, dass eine Diskriminierung wegen einer HIV-Infektion ebenso wenig zulässig ist wie die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht oder Hautfarbe, hieß es aus der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Rechtsprechung in Deutschland: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss ebenso wie andere Gesetze im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention verstanden werden“, sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Erfreulich sei, dass das Gericht auf das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen Bezug genommen habe.
Bundesweit 78.000 HIV-Infizierte
Ende 2012 waren nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) rund 78.000 Menschen bundesweit mit HIV infiziert. In ganz Deutschland gab es im vergangenen Jahr mehr als 3.400 Neuinfektionen. An den Folgen einer Aids-Erkrankung starben im vergangenen Jahr etwa 550 Menschen hierzulande. (ad)
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