Erstmals seit über zwei Jahren Ausbruch der Rinderseuche BHV1 in Bayern
25.12.2013
Im bayrischen Möttingen (Landkreis Donau-Ries) ist die Rinderseuche BHV1 ausgebrochen. Um den betroffenen Mastbetrieb im Ortsteil Balgheim wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Seit mehr als zwei Jahren ist dies der erste Ausbruch der Rinderseuche in Bayern.
Zuletzt wurde BHV1 im Oktober 2011 in Bayern nachgewiesen. Seither galt der Freistaat nach offizieller Einschätzung der EU-Kommission als BHV1-freie Region. „Nun ist es bedauerlicherweise zu einem Neuausbruch gekommen“, berichtet der Landkreis Donau-Ries. Mehr als 100 Rinder des Mastbestandes in Möttingen müssen getötet werden, um eine Ausbreitung der Erreger zu vermeiden. Auch der eingerichtete Sperrbezirk dient der Eindämmung der Erreger. In der Ortschaft Balgheim „gilt ab sofort, dass Rinder nur mit Genehmigung aus dem Sperrbezirk verbracht werden dürfen. Anträge auf Genehmigung sind beim Veterinäramt zu stellen“, so die Mitteilung des Landkreises Donau-Ries.
BHV1 für Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer eine Gefahr
Das Bovine Herpes-Virus 1 (BHV1) ist für Rinder, aber auch für Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer durchaus gefährlich. Bei Rindern führt das Virus zu schweren „Atemwegserkrankungen, teilweise mit Todesfolge, und Fruchtbarkeitsstörungen“, berichtet der Landkreis Donau-Ries. Zudem sei eine Ausbreitung der Erreger äußerst kritisch, da „ein mit diesen Viren infiziertes Rind lebenslang Träger des Virus“ bleibt. Haben die Tiere die Infektion durchlaufen, nisten sich die BHV1-Viren in den sogenannten Ganglienzellen des zentralen Nervensystems ein, ohne sich weiter zu vermehren oder irgendwelche Symptome auszulösen. Auch werden „in dieser Phase keine Viren ausgeschieden, sodass keine anderen Tiere infiziert werden können“, so die offizielle Mitteilung des Landkreises.
Viren bleiben nach der Infektionen ein Leben lang im Organismus
Allerdings besteht fortan „bei jeder Schwächung des Immunsystems (zum Beispiel durch Transport, Stallwechsel, Erkrankung, Geburt, schlechte Haltungsbedingungen)“ die Gefahr eines erneuten Krankheitsausbruchs, inklusive Ausscheidung der Viren, berichtetet der Landkreis Donau-Ries weiter. Hier unterscheiden sich die Bovine Herpes-Viren nicht von den Herpes-Viren, die auch beim Menschen verbreitet sind – wie beispielsweise Herpes Zoster (Auslöser der Windpocken bei Erstinfektion, Auslöser einer Gürtelrose bei erneutem Ausbruch) oder Herpes-Simplex-Viren (Lippenherpes). Das Bovine Herpes-Virus 1 ist laut Mitteilung des Landkreises jedoch „für Menschen völlig ungefährlich.“
Atemwegserkrankungen typische Folge einer BHV1-Infektion
Rinder, die an einer Infektion mit BHV1 leiden, zeigen meist Symptome in den oberen Atemwegen (Nase und Luftröhre) und hohes Fieber, beim dem Körpertemperaturen bis zu 42 Grad Celsius erreicht werden. Auch gilt mit Blut vermischter seröser Nasenausfluss als auffälliges Anzeichen einer BHV1-Infektion. Häufig kommt es zu einer Hyperämie (übermäßige Blutversorgung) in den Flotzmaul- und Nasenschleimhäuten, was zu einer erkennbaren dunkelroten Verfärbungen führen kann. Auch ist zu Beginn der Krankheit oftmals ein Absinken der Milchleistung zu beobachten, berichtet der Landkreis Donau-Ries. Im späteren Krankheitsverlauf seien darüber hinaus meist Husten und Augenausfluss Teil des Beschwerdebildes. Gelegentlich können „auf der Nasenschleimhaut auch stecknadelkopfgroße, pustelartige Erhebungen erkennbar“ werden, so die Mitteilung des Landkreises weiter. Die Inkubationszeit betrage zwei bis sechs Tage, die akute beziehungsweise infektiöse Phase der Erkrankung dauere durchschnittlich zehn bis14 Tage.
Suche nach der Infektionsquelle
Der betroffenen Mastbestand in Balgheim wird laut Angaben des zuständigen Veterinäramts vollständig getötet werden müssen. Den Landwirten werde hierfür von der Bayerischen Tierseuchenkasse jedoch eine finanziellen Entschädigung gezahlt. Allen Landwirten im Ries raten die Behörden, „derzeit bei Zukäufen äußerste Vorsicht walten zu lassen beziehungsweise ganz darauf zu verzichten.“ Auch sollten betriebsfremde Personen wie Tierärzte, Besamungstechniker oder Viehhändler vor dem Betreten des Stalles unbedingt saubere Stiefel und saubere Schutzkleidung anlegen. Bei Verdacht auf eine BHV1-Infektion der Rinder sei dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden (Tel. 0906/74-422), da es sich um eine anzeigepflichtige Seuche handelt. „Die Amtstierärzte des Veterinäramtes werden dann schnellstmöglich entsprechende weitergehende Untersuchungen einleiten“, berichtet der Landkreis Donau-Ries. Dies sei auch in dem aktuellen Fall geschehen. Derzeit würden in der betroffenen Ortschaft noch Umgebungsuntersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse jedoch laut Mitteilung des Landkreises bislang nicht vorliegen. Für die ansässigen Landwirte ist es besonders wichtig, die Quelle der BHV1-Infektionen möglichst schnell zu identifizieren, um sich beziehungsweise ihren Bestand möglichst effizient vor der Bedrohung zu schützen. Ob und auf welchem Wege ein externer Eintrag der Erreger stattgefunden hat, bleibt bisher jedoch offen. (fp)
Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.