Krankenkassen: Ab Neujahr ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht
31.12.2013
„Ab dem ersten Januar 2014 gelten nur für alle gesetzlich Krankenversicherten noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK)“, darauf weisen die Betriebskrankenkassen BBK hin. Die alten Krankenkassenkarten laufen zum Jahresende 2013 aus.
Falschmeldungen führen Versicherte in die Irre
Zahlreiche Medien hatten jedoch falsch berichtet und damit für Verwirrung gesorgt. So haben einige berichtet, die alten Krankenkassenkarten gelten in einer Schonfrist noch bis Oktober 2014. Andere behaupteten gar, die Karten seien solange „haltbar“ wie das Verfallsdatum auf den Chipkarten ausweise. „Derlei Übergangsfristen gelten nur für Ärzte und Kliniken“. So soll sichergestellt werden, dass Behandlungen immer abgerechnet werden können. „Für Patienten gilt diese Frist nicht“, betont eine Kassensprecherin. Ab dem 1. Januar 2014 müssen alle Versicherten ihre neue elektronische Gesundheitskarte beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.
Neue Karte enthält mehr Daten
Alle Krankenkassen haben die neuen Gesundheitskarten bereits im laufenden Jahr an die Versicherten verschickt. Die eGK enthält neben der Versicherungsnummer, Name, Alter, Anschrift und Zuzahlungsvermerk und ein Bild des Inhabers. Die Kassen wollen so den Missbrauch von Karten einschränken. Zusätzlich können die neuen Karten überschrieben und abgeändert werden. Dies war notwendig, damit die Gesundheitskarten dem modernen Verschlüsselungssystem angepasst werden können. Nach einer Einführungszeit sollen auch weitere, zum Teil sensible Daten abgespeichert werden können. Dazu gehören Rezepte, Blutgruppe, Diagnostik oder Ultraschallbilder. Die Kassen weisen darauf hin, dass „Versicherte keine Kosten für die Anschaffung zu tragen haben“. Wohl jedoch indirekt, da die Entwicklung und Einführung einige hundert Millionen Euro gekostet hat.
Gesundheitskarte schnell ordern
Demnach ist also die neue Gesundheitskarte ab Neujahr eine Voraussetzung für eine reibungslose Behandlung, damit Ärzte und Kliniken wie gewohnt unkompliziert mit den Krankenkassen abrechnen können. Wer noch keine eGK hat, der muss nach einer Behandlung die Karte spätestens zehn Tage danach nachreichen. Falls dies nicht erfolgt, wird der Arzt oder das Krankenhaus eine private Rechnung ausstellen, die dann der Patient selbst zahlen muss. Gesetzlich Versicherte, die noch keine neue Karte haben, sollten sich schnellstmöglich mit ihrer Kasse in Verbindung setzen, um eine Neue zu ordern. Für eine gewisse Überbrückungszeit stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, damit der Versicherungsschutz immer gewahrt bleibt. (sb)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.