Strategien gegen eine drastische Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
02.01.2014
Zahlreiche private Krankenversicherungen (PKV) haben zum Jahreswechsel erneut ihre Beiträge erhöht. Obwohl ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) in der Regel nicht möglich ist, bleiben den Betroffene verschiedenen Optionen, um der Beitragserhöhung zu entgehen. Im Zweifelsfall greift der sogenannte Basistarif, der allerdings nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz bietet.
Anders als bei den gesetzliche Krankenkassen ist in der PKV die Anpassung der Tarife an die tatsächliche Ausgabenstruktur üblich. Entsprechend haben die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen hier eine deutliche Erhöhung der Beiträge zur Folge. Bei einigen PKV-Tarifen sind laut Medienberichten im Jahr 2014 Beitragserhöhung bis zu 41 Prozent zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren wurde bereits vielfach der drastische Anstieg bei den PKV-Beiträgen bemängelt, da immer mehr Privatversicherte nicht mehr dazu in der Lage waren, diese zu entrichten. Ihn blieb nur ein Wechsel in den Basistarif, was jedoch deutliche Einbußen beim Leistungsanspruch mit sich brachte.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Die privaten Krankenversicherungen konnten mit lukrativen Angeboten für junge, gesunde, gut verdienende Menschen in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Mitglieder gewinnen. Doch vergessen die Versicherten häufig, dass sich die anfänglich niedrigen Prämien in Zukunft drastisch erhöhen und dabei ein Vielfaches des Höchstsatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung erreichen können. Sie sehen sich mit unerwarteten Beitragserhöhungen konfrontiert, haben jedoch nicht die Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln. Allerdings bleiben ihnen laut Angaben des Pressereferenten des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dirk Lullies, grundsätzliche drei Optionen, wenn sie die Beitragserhöhung nicht mitmachen wollen. Zunächst werde den Versicherten bei einer Beitragserhöhung generell ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Sie haben die Möglichkeit ihren Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens
Wer allerdings bereits vor dem Jahr 2009 privatversichert war, verliert bei einem Versicherungswechsel sämtliche gebildeten Altersrückstellungen, was eine durchaus beachtliche Summe ausmachen kann. Auch nach dem Jahr 2009 der PKV beigetretene Mitglieder dürfen ihre Altersrückstellungen lediglich in Höhe des Basistarifs zu ihrer neuen Versicherung übertragen. Damit gilt: „Je länger man privat versichert ist, umso größer ist der Verlust an Altersrückstellung“, erläuterte Lullies. Um diesen Verlust der Altersrückstellung zu vermeiden, können die Versicherten jedoch auch in einen anderen Tarif bei ihrer bisherigen Privatversicherung wechseln. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich das ganze Jahr über und den Betroffenen bleiben in diesem Fall ihre Rückstellungen vollständig erhalten, erklärte Lullies. Sind in dem neuen Tarif keine Leistungen vorgesehen, die über das bisherige Maß hinaus gehen, sei hierfür auch kein erneuter Gesundheitscheck erforderlich, so der Pressereferenten des Verbands der Privaten Krankenversicherung weiter. Hier lohne „es immer, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen.“
Basistarif als Alternative?
Für Versicherte, die schon vor dem Stichtag am ersten Januar 2009 privat krankenversichert waren, besteht bei dem internen Tarifwechsel oftmals auch die Option, in den Standardtarif zu wechseln. Ansonsten bleibt der Basistarif als letzte Option. In diesem dürfen die Beiträge nicht höher als der Höchstsatz der GKV liegen (derzeit 630 Euro). Doch umfasst der Basistarif nur einen sehr eingeschränkten Leistungskatalog, in dem die Versicherten nach Einschätzung von Verbraucherorganisationen meist schlechter abgesichert sind, als in der GKV. Ein Wechsel in den Basistarif kann demnach eine deutliche finanzielle Entlastung darstellen, doch gehen damit sämtliche Vorteile beim Leistungsanspruch verloren. Allerdings bleiben den Versicherten auch hier wenigsten ihre Altersrückstellungen erhalten. Sollten sich die Versicherungsunternehmen bei einem gewünschten Wechsel querstellen, empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ dringend unabhängige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beim Ombudsmann für die private Krankenversicherung können entsprechende Beschwerden eingereicht werden.
Leistungsverzicht und erhöhte Selbstbeteiligung
Um eine drastische Beitragserhöhung zu vermeiden, können Privatversichert auch gezielt auf spezielle Leistungen verzichten, erläuterte Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart im Gespräch mit der „dpa“. Insbesondere Versicherte mit einem Tarif der „Luxus-Variante können das relativ einfach machen“, so Grieble weiter. Beispielsweise bestehe die Möglichkeit auf das Krankentagegeld oder das Recht auf ein Einzelzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthalts zu verzichten. Derartige Leistungskürzungen sollten jedoch wohl überlegt sein, da man sich „meist ja privat versichert, um besser versichert zu sein als die gesetzlich Versicherten“, betonte Bianca Boss. Mit der Leistungskürzung gehen diese Vorteil schließlich wieder verloren. Alternativ könne auch eine erhöhte Selbstbeteiligung der Versicherten bei erforderlichen Behandlungen vorgesehen werden, um die Beitragserhöhungen zu vermeiden. Allerdings ist dies ebenfalls ein zweischneidiges Schwert. Denn im Zweifelsfall können hier extrem hohe zusätzliche Kosten anfallen. Ob eine Erhöhung des Selbstbehalts Sinn macht, „hängt vom Gesundheitszustand ab“ und sollte von jedem individuell entschieden werden, erklärte Lullies. Für Privatversicherte, die häufig krank sind, macht eine derartige Erhöhung des Selbstbehaltes ohnehin keinen Sinn.
Allgemein sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der Tatsache bewusst sein, dass hier in Zukunft deutliche Beitragserhöhungen wahrscheinlich sind und dies vorher in ihre Überlegungen mit einbeziehen, betonte Peter Grieble. Empfehlenswert sei es auch, entsprechende Rücklagen für den Fall einer Beitragserhöhung zu bilden. Grieble ist der Überzeugung, dass in Zukunft weiterhin drastische Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen zu erwarten sind. (fp)
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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