Mann findet Knochen von Nagetier in "Bella Crema"-Kaffee
08.01.2014
Knochen im Kaffee? Ein 33-jähriger Mann aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) hat offenbar in einer Packung Kaffeebohnen der Melitta-Marke "Bella Crema" Überreste von tierischen Knochen gefunden. Wie die „Neue Westfälische“ aktuell in ihrer Online-Ausgabe berichtet, würde es sich nach Untersuchungen des Verbraucherschutzamts des Kreises Mettmann wahrscheinlich um die Knochen einer Maus oder Ratte handeln. Nach Angaben des Unternehmens „Melitta“ sei davon auszugehen, dass die Verunreinigung im Ursprungsland des Rohkaffees stattgefunden habe und ein Einzelfall sei – sicherheitshalber sei jedoch die gesamte Charge identifiziert und zurückverfolgt worden.
Immer wieder Lebensmittelskandale
Ob Glasscherben in Nudelsoßen oder Salmonellen in Zwiebelwurst – immer wieder kommt es zu Rückrufaktionen aufgrund von Verunreinigungen oder Fremdkörpern in Lebensmitteln. Nun hat ein 33-jähriger Mann aus Hilden (Kreis Mettmann) offenbar einen weiteren unappetitlichen Fund gemacht: Beim Umfüllen von Kaffeebohnen der Marke "Bella Crema" des Mindener Unternehmens Melitta entdeckte er nach eigenen Angaben Knochenreste, die offenbar von einem Tier stammten.
Kaffeepackung und Knochenrest vom Verbraucherschutzamt untersucht
Wie nw.news.de berichtet, hatte sich der Mann im Anschluss an den Fund Ende letzter Woche sofort an das Unternehmen gewandt und war bereits am nächsten Tag von Mitarbeitern der Firma sowie dem Verbraucherschutzamt des Kreises Mettmann zur Aufklärung des Falls aufgesucht worden. Dabei wurden nach Angaben der Leiterin des Referats Unternehmensbereichs-PR, Tanja Wucherpfennig, „die Kaffeepackung und der als Knochen identifizierte Fremdkörper [.] der Behörde zur weiteren Untersuchung übergeben. Endgültige Untersuchungsergebnisse sollen in etwa zwei bis drei Wochen vorliegen.“
Überreste stammen sehr wahrscheinlich von einem Nagetier
Nach ersten Untersuchungen sei dem Verbraucherschutzamt jedoch davon auszugehen, dass die Knochen "sehr wahrscheinlich" von einem Nagetier bzw. einer Maus oder einer Ratte stammen – dennoch würde von den Überresten keine gesundheitliche Gefahr ausgehen, so die Zeitung weiter. Doch wie die Knochen in den Kaffee gelangt sind, ist noch ungeklärt. Laut Tanja Wucherpfennig sei der "Bella Crema"-Kaffee im September letzten Jahres produziert worden, "sicherheitshalber wurde daher die gesamte Charge identifiziert und zurückverfolgt", so die PR-Chefin nach Angaben der Neuen Westfälischen weiter, zudem wurde "ein Rückstellmuster [.] in Anwesenheit eines vereidigten Sachverständigen geöffnet und war frei von Fremdbestandteilen.“ Daher würde seitens des Unternehmens davon ausgegangen, dass die Verunreinigung im Herkunftsland des Rohkaffees stattgefunden habe und somit ein Einzelfall sei.
Generell hohe Qualitäts- und Hygienestandards bei Melitta?
Wie Tanja Wucherpfennig weiter betont, würden generell bei der in Minden ansässigen Melitta Unternehmensgruppe Bentz KG höchste Qualitäts- und Hygienestandards gelten, sowohl bei der Anlieferung des Rohkaffees als auch bei der Röstung und dem Abpacken der Produkte. Dabei würde der „geschlossene Produktionsprozess“ regelmäßig intern sowie von unabhängigen Sachverständigen geprüft – die letzte Untersuchung hatte nach Angaben der Neuen Westfälischen erst vor acht Wochen stattgefunden.
Informationen für Verbraucher auf „lebensmittelwarnung.de“
Immer wieder neue Lebensmittelskandale, Verunreinigungen und Belastungen, die Konsumenten in Schrecken versetzen. Ganz vermeiden lassen sich diese jedoch nicht, denn die Überwachung sollte zwar stets lückenlos sein, „aber hundertprozentig sind Fremdkörper nicht auszuschließen“, erklärt Bernhard Burdick von der Verbraucherzentrale NRW. Auf der Seite „lebensmittelwarnung.de“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit können sich Verbraucher aber immerhin über betroffene Produkte informieren und somit den Verzehr vermeiden. Hier werden nach Angaben des Bundesamts „öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ publiziert, bei denen es sich „in der Regel um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer“ handelt. (nr)
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