Appelle der Gegner des Flughafenausbaus in München vor Gericht
10.01.2014
Sollen Flughäfen ausgebaut werden, sorgt dies in den meisten Fällen für heftige Diskussionen, die nicht selten in einem Rechtsstreit enden. Dabei werden von den Gegner neben Gesundheitsaspekten, welche auf die Lärmbelastung zurückgehen, in der Regel auch Umweltschutzgesichtspunkte als Ablehnungsgründe angeführt. So geschehen ist dies auch bei dem Prozess um die neue Startbahn am Flughafen München.
Obwohl laut Medienberichten erst im Februar oder März mit einem Urteil zu der geplanten Flughafenerweiterung zu rechnen ist, werteten die Kläger den bisherigen Prozessverlauf um die dritte Piste am Flughafen München, als Bestätigung ihrer Argumente. Insbesondere sei der Bedarf für die Erweiterung nicht gegeben und daher seien „die Eingriffe in die Rechte der Kläger nicht zu rechtfertigen“, zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ die Argumentation des Anwalts der betroffenen Kommunen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Lärmbelästigung durch die über Wohngebiete fliegenden Jets sei demnach nicht hinnehmbar. Er forderte die Richter dazu auf, die Baugenehmigung für den 1,2 Milliarden Euro teuren Flughafenausbau zurückzunehmen. Der Forderung schloss sich auch der Anwalt des Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) an.
Naturzerstörung und Gesundheitsgefährdung
Der Vorsitzende des BN, Hubert Weiger, erklärte in einem Schlussvortrag vor dem Verwaltungsgericht, dass angesichts der „Schwere der Naturzerstörung und der Gesundheitsgefährdung“ die dritte Startbahn überhaupt nicht hätte genehmigt werden dürfen. Die Bedenken seien im gesamten Gerichtsverfahren nicht widerlegt worden, so Weiger weiter. Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Flugbewegungen auf den Stand des Jahres 2003 zurückgefallen sei, weil die Maschinen heute größer und besser ausgelastet sind, lasse sich hier kein zusätzlicher Bedarf erkennen, betonte der BN-Vorsitzende. Weiger kam in seinem Schlusswort zu dem Fazit, dass der geplante Ausbau allen Zielen zum Schutz von Mensch und Natur widerspreche, denen sich Staaten auf nationaler und internationaler Ebene verpflichtet haben. Dies betrifft laut Angaben der BN-Artenschutzreferentin Christine Margraf auch den Artenschutz, denn das Vogelsterben werde mit dem Ausbau weitergehen.
Lärmbelastung trifft insbesondere Kinder
Die Hauptverwaltungsbeamten der umliegenden Kommunen bezogen sich in ihren Stellungnahmen eher auf den Aspekt des Fluglärms, der für ihre Einwohner erhebliche Belastungen bedeute. So erklärte der Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher, dass er die Bedenken gut nachvollziehen könne. Auch seien die Bürger verunsichert aufgrund der Absturzgefahr über dem Stadtgebiet. Der Bürgermeister der Gemeinde Berglern, Herbert Knur, kritisiert, dass von dem zusätzlichen Fluglärm vor allem die Kinder betroffen seien und nicht einmal in den Schlafräumen der Kinderkrippen ausreichend Schallschutz gewährleistet werde. Ähnlich lautet auch der Vorwurf der Freisinger Eheleute Simone und Werner Oruche-Brand, die als private Kläger gegen den Flughafenausbau vorgehen. „Bitte berücksichtigen Sie die Belange von Tausenden Kindern“, so ihr Appell an die Richter.
Kein Bedarf für eine zusätzliche Startbahn
Die klagenden Bürger, Umweltschutzorganisationen und betroffenen Gemeinden sind sich darin einig, dass die zugrunde gelegten Prognosen der Flugbewegungen fehlerhaft sind und nicht die Realität widerspiegeln. Der hier vorhergesagte Zuwachs werde angesichts der tatsächlich rückläufigen Flugbewegungen keinesfalls erreicht. Als Landtagsabgeordneter der Grünen und Freisinger BN-Kreisvorsitzender betonte Christian Magerl, dass die Flughafengesellschaft FMG mit ihren Prognosen „granatenmäßig daneben“ liege und sich stattdessen das Minus an Flugbewegungen fortsetzen werde. Hier gehe es der FMG lediglich „um einen Luxusausbau für die Lufthansa, aber nicht um den Bedarf“, so Magerl weiter. Wie das Urteil des Gerichts ausfallen wird, darf mit Spannung erwartet werden. (fp)
Bild: Dieter Hopf / pixelio.de
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