Babyklappen bleiben weiterhin juristische Grauzone
22.01.2014
Die Babyklappen sind für Mütter manchmal der letzte Ausweg, wenn sie sich mit ihrem neugeborenen Kind überfordert fühlen oder wenn die Schwangerschaft nicht geplant war. Für die Neugeborenen bedeutet diese Möglichkeit der Kindesabgabe eine sichere Obhut und eine Chance zum Leben. Das Hilfskonzept bietet die Möglichkeit ein Kind abzugeben, um dabei dessen Gesundheit nicht zu gefährden und die Anonymität der Mutter zu sichern. Ein Alarm informiert die Klinik oder eine Hebamme, dass sich ein Baby in der Klappe befindet. Nach acht Wochen werden die Kinder in der Regel dann an eine Adoptivfamilie vermittelt.
Seit dem 12 Jahrhundert existieren Babyklappen
Im 12. Jahrhundert existierte bereits solch eine Art Einrichtung für Mütter, die in Deutschland als „moderne Babyklappen“ seit dem Jahr 2000 betrieben werden. Juristisch gesehen befinden sich Babyklappen jedoch in einer Grauzone, denn wirklich legal sind diese Einrichtungen nicht. Grundsätzlich besteht für Krankenhäuser oder andere private Betreiber jedoch keine Meldepflicht. "Wirklich legal ist es nicht, was wir anbieten", sagt Schwester Birgitta vom Kinderkrankenhaus St. Marien in Landshut. Werden Kinder in der Babyklappe abgelegt, müsse jedes Mal Straffreiheit bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Denn nach § 16 des (PStG) muss eine Geburt eines Kindes innerhalb einer Woche dem Standesamt gemeldet werden, wobei stets der Name der Mutter anzugeben ist. Die Verletzung der Anzeigenpflicht stellt grundsätzlich aber nur eine Ordnungswidrigkeit dar.
Neues Gesetz ist auf Beratungsstellen ausgerichtet
Das könnte sich nun zum 1. Mai 2014 ändern. Dann tritt das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Die Bundesregierung möchte damit Frauen schützen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und dadurch vom bestehenden Hilfesystem nicht erreicht werden. Für Neugeborenen könnte dies ein Überleben bedeuten, denn ein Aussetzen wird so vermieden, so die Hoffnung der Regierung So wie die „dpa“ gegenüber einschlägigen Zeitungen berichtet, ist das neue Gesetzt stark auf Beratungsstellen ausgerichtet.
Die Vertrauliche Geburt
Die werdenden Mütter können sich bei der „Vertraulichen Geburt“ an eine Beratungsstelle wenden, die dann unter einem von der Mutter selbst gewählten Pseudonym das Jugendamt über die bevorstehende Geburt informiert. Die Mutter wird auch nach Abgabe des Kindes von der Beratungsstelle betreut. In seltenen Fällen kommt es zu einer Rücknahme des Babys. Wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat es das Recht die Daten einzusehen.
Die anonyme Geburt
Bei der anonymen Geburt kann die Schwangere, nachdem sie ausreichend beraten worden ist, ohne Angaben ihrer Personalien, das Kind in einer Klinik zur Welt bringen. Erst danach wird das Kind an die Behörden übergeben. In Deutschland bieten etwa 139 Kliniken die Möglichkeit der „Anonymen Geburt“ an. (fr)
Bild: Alexandra H. / pixelio.de
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