Anspruch auf Schmerzensgeld bei Kopfschlägen mit schweren gesundheitlichen Folgen
12.02.2014
Bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden infolge einer körperlichen Auseinandersetzung mit Kopfschlägen kann dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zustehen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg im Fall eines Mannes, der seit einem tätlichem Angriff an erhebliche Einschränkungen leidet (Aktenzeichen: 12 U 130/13, Urteil vom 7. Januar 2014).
200.000 Euro Schmerzensgeld nach Kopfschlägen
Der Kläger war am 29. September 2007 vor der Diskothek „Dinis” in Aurich von einem Mann unvermittelt angegriffen worden. Der Beklagte schlug dabei mit der Faust gegen den Kopf des Klägers. Anschließend setzte er sich auf sein Opfer und schlug weitere Mal kräftig zu. Der Kläger erlitt schwere Verletzungen, zu denen ein Schädel-Hirn-Trauma, ein traumatisches Hirnödem und unterschiedliche Frakturen gehörten, die im Krankenhaus stationär behandelt werden mussten. Noch heute leidet der Mann unter den Folgen des Angriffs. Sprachstörungen, eine starke Spastik des rechten Beines, der Verlust der Feinmotorik in der rechten Hand sowie eine beeinträchtigte Gedächtnisfunktion werden sehr wahrscheinlich dauerhaft ohne eine wesentliche Verbesserung bestehen bleiben. Bei dem Kläger wurde insgesamt eine Grad der Schädigung von 80 Prozent anerkannt.
Nachdem das Landgericht Aurich dem Kläger zunächst ein Schmerzensgeld von 170.000 Euro zugesprochen hatte, erhöhte das Oberlandesgericht Oldenburg die Summe auf 200.000 Euro. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der Vorsatztat des Beklagten, der Schwere der Verletzungen, der langwierigen und sehr belastenden Behandlung und der starken dauerhaften Schädigung des Klägers.
Bereits eine leichte Gehirnerschütterung nach Kopfschlägen kann Langzeitschäden nach sich ziehen
Nicht immer leiden Patienten nach heftigen Kopfschlägen an derart schweren und sichtbaren Verletzungen. Bereits eine Gehirnerschütterung kann bei Betroffenen gesundheitliche Langzeitfolgen verursachen. So kann sich das Schädel-Hirn-Trauma erst später bei Denkprozessen bemerkbar machen. Im Rahmen einer Studie fanden Psychologen und Mediziner der Universitäten Münster und Marburg heraus, dass dafür bereits eine leichte Gehirnerschütterung ausreicht. Nach einem Schlag auf den Kopf sollten Betroffene deshalb in jedem Fall ärztlichen Rat einholen. (ag)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.