Bio-Ware muss eindeutig kennzeichnet sein
12.02.2014
Bio-Ware ist in aller Munde, entsprechend groß ist das Angebot an Lebensmitteln aus kontrolliert ökologischem Anbau. Manch ein Hersteller von Produkten aus konventioneller Landwirtschaft möchte sich diesen Trend zu Nutze machen und verpackt seine Waren auf „Bio-Art“, so dass Verbraucher nicht immer auf Anhieb erkennen können, ob es sich tatsächlich um Bio-Ware handelt. Im Gespräch mit der Nachrichtenagentur „dpa“ erläutert die Lebensmittelexpertin Laura Gross von der Verbraucher Initiative Berlin, woran Bio-Lebensmittel eindeutig zu erkennen sind.
Bio-Ware muss mit Öko-Kontrollstellennummer gekennzeichnet sein
Bio-Ware wird bereits seit einiger Zeit nicht nur in Bio-Läden angeboten. Lebensmittel aus kontrolliert ökologischem Anbau sind mittlerweile fester Bestandteil im Sortiment fast jeden Supermarktes. Zudem verkaufen Erzeuger ihre Bio-Waren auf Wochenmärkten.
Das entscheidende bei der Herstellung von Bio-Ware ist der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, deren Rückstände bei konventionellen Produkten häufig auf oder in den Lebensmitteln verbleiben und zum Teil gesundheitsschädlich sind oder zumindest im Verdacht stehen, Allergien auszulösen oder sogar Krebserkrankungen zu begünstigen. Zudem wird der Boden nicht chemisch-synthetisch behandelt, so dass Grundwasser und Böden geschont werden. „Die Lebensmittel sollen in einer Kreislaufwirtschaft ressourcenschonend erzeugt werden", erläutert Laura Gross zum Bio-Konzept. In der Tierhaltung gibt es ebenfalls Auflagen für Bio-Landwirte. So sollte ein Betrieb nie mehr Tiere halten, als er durch die eigene Erzeugung von Futtermitteln ernähren kann.
Die Ernährungsexpertin gibt jedoch zu bedenken: „Manchmal wird ‘Bio’ durch die Präsentation vorgetäuscht." Das komme gerade auf Wochenmärkten häufig vor. „Nur weil etwas in einem Spankorb liegt oder eine Feder am Ei klebt, ist es noch lang kein ökologisches Produkt." Gross zufolge müssen alle Bio-Händler für ihre Produkte eine Öko-Kontrollstellennummer vorweisen können. Diese muss der jeweiligen Ware zugeordnet werden. Ein Zettel mit der Nummer an der Obstkiste genügt. Auf diese Weise lässt sich anhand der Öko-Kontrollstellennummer die Herkunft der Lebensmittel zurückverfolgen.
Bio-Ware unterliegt Vorgaben der EG-Öko-Verordnung
Sehr verwirrend sind für den Verbraucher zum Teil die Bezeichnungen, die für Lebensmittel aus konventioneller Herstellung verwendet werden, aber Bio-Ware indirekt vortäuschen. „Aus der Region“, kontrollierter Anbau“ oder „sorgfältige Erzeugen sind keine geschützten Begriffe und bedeuten der Lebensmittelexpertin zufolge nicht, dass es sich bei einem Produkt um Bio-Ware handelt. Besonders undurchsichtig sind die Bezeichnungen zudem bei Hühnereiern. So handelt es sich bei Eiern mit den Bezeichnungen „Bodenhaltung“ oder „Freilandhaltung“ nicht um Bio-Ware. Jedes Ei trägt einen Code, dessen erste Ziffer auf die Haltungsform hinweist. Die Ziffer 0 bedeutet, dass es sich um ein Bio-Ei handelt (1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3 = Käfighaltung).
Generell sind die Bezeichnungen „Öko", „ökologisch", „Bio", „biologisch", „aus kontrolliert ökologischem/biologischem Anbau" oder „organic" durch die EG-Öko-Verordnung geschützt und weisen somit auf Bio-Ware hin. Auf diese Weise gekennzeichnete Ware muss Gross zufolge mindestens die gesetzlichen Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Zudem trägt Bio-Ware das EU-Bio-Logo, das aussieht wie ein Blatt mit zwölf weißen Sternen auf grünem Hintergrund. Das deutsche Bio-Siegel, ein grün-weißes Sechseck mit der Aufschrift „Bio“, ist ebenfalls auf viele Verpackungen von Bio-Lebensmitteln aufgedruckt.
„Darüber hinaus gibt es zusätzliche Label der ökologischen Anbauverbände wie Demeter, Bioland oder Naturland sowie regionale Bio-Siegel und die Bio-Eigenmarken des Handels wie Alnatura, Naturkind oder BioBio", berichtet die Lebensmittelexpertin. „Die Richtlinien der Anbauverbände sind in der Regel strenger als die Vorgaben der EG-Bio-Verordnung." (ag)
Bild: berggeist007 / pixelio.de
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