Alkoholismus: Mittel gegen Abhängigkeit auf Rezept
24.02.2014
Am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin einen Beschluss zur Verordnung von Arzneimitteln bei Alkoholabhängigkeit beschlossen. Künftig sollen dementsprechende Medikamente unter bestimmten Voraussetzungen und für einen begrenzten Zeitraum verordnungsfähig sein.
Arzneimittel zur Reduktion des Alkoholkonsums
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am vergangene Donnerstag in Berlin einen Beschluss zur Verordnung von Arzneimitteln bei Alkoholabhängigkeit beschlossen. Künftig sollen dementsprechende Medikamente für Alkoholabhängige unter bestimmten Voraussetzungen und für einen begrenzten Zeitraum zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig sein. Damit können alkoholkranke Patienten, die auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden sollen, übergangsweise Mittel zur Behandlung ihrer Abhängigkeit erhalten, die für die Reduktion des Alkoholkonsums zugelassen sind. Die Patientenvertretung im G-BA trägt den Beschluss mit. Der G-BA, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland., bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der GKV für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.
Ziel bleibt die völlige Abstinenz
Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses, sagte: „Übergeordnetes Ziel der Behandlung der Alkoholabhängigkeit bleibt die völlige Abstinenz. Diese hat sich in der medizinischen Rehabilitation und im Bereich der Selbsthilfe bewährt. Allerdings kann es Fälle geben, in denen ein Therapieplatz nicht direkt zur Verfügung steht. Um dafür eine möglichst versorgungsnahe Regelung im Sinne der betroffenen Menschen zu finden, hat der G-BA mit dem heutigen Beschluss über die Möglichkeit entschieden, in diesen Fällen ausnahmsweise ein Medikament zulasten der GKV zu verordnen, das zunächst der Reduktion der Trinkmenge dient.“
Betroffene dabei unterstützen weniger Alkohol zu trinken
Der Vorsitzende des G-BA weiter: „Dementsprechend sind solche Arzneimittel künftig für Patienten verordnungsfähig, die zur Abstinenz bereit sind, aber noch keinen Therapieplatz gefunden haben. Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen.“ Entsprechende Arzneimittel könnten in den genannten Fällen bis zu drei Monate zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Die Verordnung kann zudem in begründeten Ausnahmen maximal um weitere drei Monate verlängert werden. Die Einleitung einer medikamentösen Therapie muss durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die nachweislich Erfahrungen mit der Behandlung von Alkoholabhängigkeit haben. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt, sofern er nicht beanstandet wird, nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
1,8 Millionen Deutsche alkoholabhängig
Die Zahl der Alkoholiker in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Knapp 1,8 Millionen Deutsche sind heute alkoholabhängig, so das Ergebnis des aktuellen „Epidemiologischen Suchtsurveys“, der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Institut für Therapieforschung in München erarbeitet wurde. Die Studie des Instituts zeigt nicht nur einen deutlichen Anstieg bei der Alkoholabhängigkeit allgemein, sondern auch eine besonders bedenkliche Entwicklung bei den jungen Erwachsenen im Alter unter 25 Jahren. Zudem würden 1,6 Millionen Erwachsene zwar sehr viel trinken, jedoch nach den offiziellen Kriterien nicht als abhängig gelten, berichtete die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die Zahlen des Surveys. Insgesamt würden 7,4 Millionen Bundesbürger mehr Alkohol als die empfohlene maximale Tagesmenge zu sich nehmen. (sb)
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