Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor Vergiftungsgefahr durch „Liquid Caps“
01.04.2014
Portionierte Flüssigwaschmittel in Form sogenannter „Liquid Caps“ erfreuen sich seit ihrer Markteinführung einer wachsenden Beliebtheit, doch bergen die hochkonzentrierten Flüssigwaschmittel in einer dünnen Folienummantelung angesichts ihres Aussehens eine erhöhte Vergiftungsgefahr für Kinder. Der Präsident der Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Professor Dr. Dr. Andreas Hensel erklärte, dass „die bunten, glänzenden, wie große Bonbons aussehenden Liquid Capsgerade für Kinder sehr attraktiv“ seien.
Nach Auswertung von Vergiftungsunfällen im In- und Ausland kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass die Waschmittel-Kapseln ein besonderes Vergiftungsrisiko für Kinder mit sich bringen. So würden in Großbritannien, Frankreich und Italien, wo die Caps schon länger auf dem Markt sind, jährlich circa 400 bis 500 Anfragen zu entsprechenden Vergiftungsunfällen gemeldet. In zwei berücksichtigten deutschen Giftinformationszentren seien „rund 150 Fälle mit circa 10 Prozent mittelschweren Gesundheitsbeeinträchtigungen dokumentiert.“ Hier würden deutliche Unterschiede zu den anderen marktüblichen Wasch- und Reinigungsmitteln erkennbar.
Waschmittel mit dem Aussehen von Bonbons
Als neue Variante der Waschmittel kamen „Liquid Caps“ (auch als Gel Caps oder Waschmittelkissen bezeichnet) vor einigen Jahren auf den Markt. Das hochkonzentrierte Waschmittel ist in einer wasserlöslichen Folienummantelung enthalten und die Caps können direkt in Waschmaschine gegeben werden. Allerdings erinnern die Waschmittelkissen auf den ersten Blick an knallig-bunte Bonbons. Auf Kinder über sie daher einen besonderen Reiz aus. „Wenn die Liquid Capssich in der Reichweite von Kindern befinden, besteht die Gefahr, dass Kinder sie als Süßigkeitenin den Mund nehmen und zerbeißen“, so die Mitteilung des BfR. Zudem könne „aufgrund der handlichen Größe, der bunten Farbe, der glänzenden Verpackung und der weichen, glatten Oberfläche eine Verwechselung auch für Erwachsene im hohen Alter, bei bestimmten Erkrankungen oder beginnender Demenz nicht ausgeschlossen werden.“
Bei Verdacht auf eine Vergiftung ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
Die „Liquid Caps“ stellen laut Angaben des BfR auch ein besonderes Risiko dar, weil „die Caps im Vergleich zu anderen Waschmitteln deutlich höhere Konzentrationen an Tensiden enthalten.“ Hier könnten schon von kleinen Mengen gesundheitliche Risiken ausgehen. Typische Anzeichen einer entsprechenden Vergiftung mit Tensiden seien Symptome wie Husten, Übelkeit und Erbrechen. Sollten sich derartige Hinweise auf eine Vergiftung zeigen, müsse eine Aufnahme der waschaktiven Stoffe in die Lunge (Aspiration) in jedem Falle ärztlich ausgeschlossen werden. Insgesamt sieht das BfR bei den „Liquid Caps“ erheblichen „Handlungsbedarf, um gesundheitliche Risiken für Verbraucher zu vermindern.“ Das Bundesinstitut hat nach eigenen Angaben die Hersteller aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen diese Produkte in Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit für Kinder weniger attraktiv gestaltet werden können.
Maßnahmen zur Vermeidung von Vergiftungen gefordert
Bei den meisten Produktlinien wird den Ausführungen des BfR zufolge mittlerweile zumindest auf Farben verzichtet, die für Kinder besonders anziehend wirken. Auch seien die Verpackungsverschlüsse verstärkt und Warnhinweise auf den Verpackungen angebracht worden. Zudem würden die Hersteller prüfen, „ob das Folienmaterial mit Bitterstoffen und einer anderen Oberfläche versehen werden kann.“ Das BfR empfiehlt künftig auf eine dunkle, matte Folienoberflächen zu setzen und die sonstigen angedachten Maßnahmen zügig umzusetzen. Den Eltern wird geraten, die Packungen nach Gebrauch sofort wieder zu verschließen, keine Einzelportionen griffbereit auf der Waschmaschine liegen zu lassen und Nachfüllbehälter nicht in der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Zudem könnten auch erklärende Gespräche mit Kindern und Betreuungspersonen helfen, das Vergiftungsrisiko zu reduzieren. (fp)
Bild: Erich Werner / pixelio.de
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