Viele Ärzte bewerten Homosexualität offenbar als Erkrankung
08.05.2014
Zahlreiche Ärzte in Deutschland bieten eine Therapie gegen Homosexualität an, so das Ergebnis einer aktuellen Recherche des ARD-Magazins „Panorama“. Die beschriebenen Erfahrungen eines schwulen ARD-Reporters lassen erhebliche Zweifel an dem Verstand der Ärzte aufkommen. In einigen Fällen fanden die Mediziner sogar Möglichkeiten, um ihre äußerst fragwürdige Therapie über die Krankenkassen abzurechnen.
Insbesondere in strenggläubige christlichen Kreisen gilt Homosexualität bis heute oftmals als behandlungsbedürftige Erkrankung. Hier haben die Nachforschungen den ARD-Reporter zu einem Hausarzt in Dresden geführt, der homosexuelle Menschen angeblich heilen möchte und kann. Mindestens ein Jahr Psychotherapie soll helfen, die Homosexualität zu kurieren. Der Arzt erklärte dem Journalisten, dass verschiedene Ursachen für seine Homosexualität infrage kommen, wie beispielsweise eine mangelnde Wertschätzung durch den Vater oder eine übertriebenen Bemutterung. Dies würde zu einer neurotischen Fehlentwicklung führen. Bei einem ausgebildeten Mediziner eine kaum nachvollziehbare Äußerung. Doch der Arzt ist mit seiner Ansicht nicht alleine und so werden Homosexuelle vielfach dem Versuch einer therapeutischen Umpolung unterzogen. Dem ARD-Magazin zufolge hat zum Beispiel der Bund Katholischer Ärzte in einem Faltblatt die Homosexualität als „psychische Störung“ bezeichnet.
Schwerwiegende Folgen bei Versuchen der Umpolung
Für die homosexuellen Patienten, die sich den Versuchen einer therapeutischen Umpolung unterziehen, kann dies laut Angaben der Bundesärztekammer durchaus gravierende Folgen haben. Die Oberärztin Lieselotte Mahler von der Berliner Charité, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, erklärte gegenüber „Panorama“, dass „Umpolungsversuche zu Depressionen und Angststörungen führen“ können. Zudem sei vergangenes Jahr in einer öffentlichen Erklärung der Generalversammlung des Weltärztebundes noch einmal deutlich klargestellt worden, dass Homosexualität keine Erkrankung ist, berichtet das ARD-Magazin weiter.Von den sogenannten Konversionstherapien wurde aufgrund der Unwirksamkeit und der drohenden negativen Folgen für die Gesundheit dringend abgeraten. Mahler machte deutlich, dass die Betroffenen nach erfolglosen Veränderungsversuche oftmals das Gefühl hätten, „in der Therapie versagt zu haben“, was zu „tiefen Depressionen und Angststörungen bis hin zu Selbstmorden führen“ könne.
Abrechnung über die Krankenkassen?
In dem Selbstversuch des schwulen ARD-Reportes wurde diesem von weiteren Ärzten unter anderem eine homöopathische Behandlung seiner Homosexualität empfohlen und ein Arzt vollführte gar eine Art Geistheilung, in deren Rahmen er nach eigenen Angaben mindesten einen Geist ausgetrieben haben will. Bei den Aussagen der Mediziner stellt sich wiederholt die Frage, wie sie überhaupt zu einer Approbation gelangen konnten. Noch unglaublicher ist allerdings, dass diese zum Teil völlig unverblümt zugeben, ihre Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Hier werden die Behandlungen zum Beispiel als „tiefenpsychologische Therapie“, allgemeine „Behandlung einer psychischen Störung“ oder als „Erörterung einer lebensverändernden Erkrankung“ deklariert. Die großen Krankenkassen (Barmer GEK, Techniker Krankenkasse und AOK) antworteten dazu auf Nachfrage des ARD-Magazins, dass der Inhalt der Therapiegespräch ihnen nicht bekannt sei und hier die Therapiehoheit der Ärzte gelte. Zudem würden komplexe Genehmigungsverfahren für die Abrechnung derartiger Therapien greifen. Jedoch hat keine Krankenkasse, auf die Frage, ob das Vorgehen bei der Abrechnung erlaubt sei, mit einem ausdrücklichen Nein geantwortet, so „Panorama“ weiter.
Bundesärztekammer: Homosexualität ist keine Krankheit!
Die Bundesärztekammer stellte in einem Schreiben an das ARD-Magazin jedoch klar, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher „keinerlei Heilung“ – auch keine „homöopathische Behandlung“ erfordere. Zudem seien Gebete und Dämonenaustreibungen keine ärztlichen Behandlungsmethoden. Inwiefern die Mediziner hier möglicherweise gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen, „könne nur in Kenntnis des konkreten Falls und nur von der entsprechenden Ärztekammer beantwortet werden“, erläuterte die Bundesärztekammer. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.