Keine Nachteile durch die Pflegereform?
Bundesgesundheitsminister verspricht Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen
23.05.2014
Die geplante Pflegereform soll nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe für alle Bedürftigen Vorteile mit sich bringen. Gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ versprach Gröhe, dass niemand durch die Reform schlechter gestellt werde, als bisher. Nachteile seien nicht zu befürchten.
„Mit den anstehenden Verbesserungen in der Pflege, haben wir uns in dieser Wahlperiode einen Kraftakt vorgenommen, der allen Pflegebedürftigen zugute kommen wird“, so die Aussage des Bundesgesundheitsminister in einer aktuellen Pressemitteilung zur Vorstellung der Zahlen der sozialen Pflegeversicherung aus dem Jahr 2013. Derzeit sei die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung so gut wie lange nicht mehr, doch müsse mit den Rücklagen sparsam umgegangen werden, da Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.
Einführung neuer Pflegegrade und weiterer Leistungsverbesserungen
Für die rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen sollen laut Angaben des Bundesgesundheitsministers spätestens ab dem Jahr 2017 fünf Pflegegrade gelten – statt der bislang drei. Die Einordnung der heutigen Leistungsempfänger in die neuen Pflegegrade erfolge dabei automatisch und sie werden weiterhin mindestens die gewohnten Leistungen erhalten, so Gröhe weiter. Für das Jahr 2015 seien bereits erste Leistungsverbesserungen geplant. Angesichts der Rücklagen von aktuell 6,17 Milliarden Euro in den Pflegekassen besteht hier tatsächlich Handlungsspielraum. Zudem hat die gute Wirtschaftslage dazu geführt, dass die soziale Pflegeversicherung allein für das Jahr 2013 einen Überschuss von knapp 630 Millionen Euro ausweisen konnte. Bei der Pflegereform bleibt daher mehr Spielraum für inhaltliche Diskussionen, da der finanzielle Handlungsdruck derzeit eher moderat ausfällt. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.