"Jede Form des Drogenverbotes ist in der Vergangenheit gescheitert"- Grüne und Linke greifen die Resolution der Strafrechtsprofessoren auf
04.06.2014
Der Deutsche Hanfverband begrüßte den heute vorgestellten Antrag von Grünen und Linken. Er greift eine bisher einzigartige Resolution an den Bundestag auf, die von fast der Hälfte aller deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren getragen wird. Sie stellen die Eignung der Drogenprohibition und damit die Verfassungsmäßigkeit der heutigen Drogenpolitik infrage. Deswegen wird eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts eingefordert. Mit ihrer gemeinsamen Initiative greifen LINKE und Grüne diese Forderung der Resolution auf und setzen sie auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags.
Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes erklärt hierzu: "Endlich landet die Resolution der Strafrechtsprofessoren da, wo sie hingehört: im Parlament. Grüne und Linke unterstützen nun offiziell die Forderung der Strafrechtler. Jetzt müssen auch CDU und SPD Farbe bekennen. Wird die große Koalition weiter den Kopf in den Sand stecken oder endlich bereit sein, die Auswirkungen der repressiven Drogenpolitik zu überprüfen?"
Der Antrag (Drucksache 18/1613) wurde von den Abgeordneten Frank Tempel und Dr. Harald Terpe in Zusammenarbeit mit dem Initiator der Resolution Professor Lorenz Böllinger geschrieben. Er wird am Donnerstag, den 4.6.2014 gegen Abend als Tagesordnungspunkt 17 im Plenum des Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert werden.
Der Antrag beinhaltet explizit keine drogenpolitischen Positionen, sondern fordert eine externe wissenschaftliche Evaluierung der Auswirkungen der Verbotspolitik für illegalisierte Betäubungsmittel. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollen wissenschaftlich untermauerte Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die im Bundestag vertretenen Parteien können dann entscheiden, für welche Drogenpolitik mit allen ihren beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen sie stehen.
Die Resolution an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurde von 122 Strafrechtsprofessoren unterschrieben. Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. […] (pm)
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