Anspruch auf Pflegehilfe besteht auch bei Klinikaufenthalten, wenn die Klinik-Pfleger einen sehr hohen Pflegeaufwand wegen Zeitmangels nicht leisten können
26.06.2014
Auch während eines Krankenhausaufenthaltes haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfe. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Hinblick eine Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts München (Aktenzeichen: S 32 SO 473/10) hin. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Pflegeassistenz ist jedoch, dass die Pflegekräfte in der Klinik aus zeitlichen Gründen mit der Versorgung schwerstpflegebedürftiger überfordert sind.
Krankenhaus-Pfleger sind mit Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Patienten aus Zeitmangel häufig überfordert
Eine Patientin, die an einer schweren Form der Spastik leidet, musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Zuhause nimmt die Frau unter anderem eine häusliche Pflege von gut fünf Stunden pro Tag sowie eine Pflegebereitschaft von bis zu 16 Stunden täglich in Anspruch. Für die turnusmäßig wiederkehrenden Krankenhausaufenthalt beantragte die behinderte Frau bei ihrer Krankenkasse die Begleitung durch eine Pflegeassistentin. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Daraufhin klagte sie vor dem Sozialgericht München – mit Erfolg.
Nach Ansicht der Richter können die Pfleger im Krankenhaus den sehr hohen Bedürfnissen schwerstpflegebedürftiger Patienten meist nicht nachkommen. Der Zeitmangel lasse die notwendige Betreuung nicht zu. Dies habe auch die Klinik, in der sich die Frau behandeln ließ, bestätigt. Die Patientin sei somit auf die Pflegeassistenz bei ihrer Therapie angewiesen, so das Gericht. Die Kosten müssen folglich übernommen werden. (ag)
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