Kassen drängen Versicherte trotz Krankschreibung an den Arbeitsplatz
01.07.2014
Versicherte sollen offenbar auf Drängen ihrer Krankenkassen immer wieder trotz Krankschreibung arbeiten gehen. Dies geht nach Informationen der Nachrichtenagentur „dpa“ aus dem aktuellen „Monitor Patientenberatung 2014“ hervor, für den die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) rund 80.000 Beratungsgespräche anonym ausgewertet hat.
Monitor 2014 legt Auffälligkeiten und Probleme in der Patientenberatung offen
Arbeiten trotz Krankschreibung? Immer wieder scheinen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder an den Arbeitsplatz zu drängen, obwohl ihnen im Vorfeld vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden war. Dieses Ergebnis gehe kaut der „dpa“ aus dem aktuellen „Monitor Patientenberatung 2014“ der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hervor, welcher am heutigen Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Für ihren Bericht hatte die UPD rund 80.000 Beratungsgespräche anonym ausgewertet und durch die Daten einen Überblick über Auffälligkeiten, wichtige Themen und häufige Probleme in der Patientenberatung erhalten.
Insbesondere Patienten mit psychischen Problemen betroffen
Demnach würden gerade Menschen mit psychischen Problemen im Rahmen der anonymen Beratung immer wieder von Problemen im Zusammenhang mit Krankschreibungen berichten. Wie der UPD-Geschäftsführer Sebastian Schmidt-Kaehler bereits vor einigen Wochen gegenüber der dpa berichtet hatte, käme es dabei häufig vor, dass krankgeschriebene Patienten von ihrer Kasse dennoch zum Arbeiten gedrängt würden. Zu ähnlichen Ergebnissen war bereits der „Monitor Patientenberatung“ des vergangenen Jahres gekommen: Dieser hatte dokumentiert, dass nach Angaben der UPD zwischen April 2012 und März 2013 fast 4.800 Beschwerden zum Thema „Krankengeld“ eingegangen waren. Schon hier habe vor allem die Frage im Vordergrund gestanden, wann Versicherte Anspruch auf Krankengeld hätten und wie dieser seitens der Patienten durchzusetzen sei.
Beschwerden auch bei Bundesbeauftragter für den Datenschutz
Wie die dpa weiter berichtet, habe auch der Sozialverband VdK Informationen über viele solcher Fälle, ebenso wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, bei der Beschwerden dieser Art eingegangen worden seien. Dementsprechend warnen die Grünen vor den Folgen der geplanten Reform der Krankenkassen-Finanzen, denn durch diese könnte das restriktive Verhalten der Kassen noch verschärft werden.
Krankschreibung „bis auf weiteres" kann den Anspruch auf Krankengeld sichern
Das Verhalten der Kassen scheint dabei kein zu unterschätzendes Problem, denn „in der Beratung sehen wir, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen, geschweige denn einfordern “, so Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler. So könne laut dem Sozialverband VdK beispielsweise eine Krankschreibung, die vom Arzt "bis auf weiteres" ausgestellt werde, den Anspruch auf Krankengeld sichern – auch wenn das Beschäftigungsverhältnis ausgelaufen sei, etwa wegen einer Befristung, einer Kündigung oder wegen Erreichen des Rentenalters. Demnach hatte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem Urteil vom 21. Januar 2014 entschieden (Aktenzeichen: L 11 KR 4174/12), dass eine solche Krankschreibung mit dem Ende eines Bewilligungsabschnitts für Krankengeld nicht automatisch auslaufe. Stattdessen hätten Mitarbeiter, wenn sie noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses krank werden und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, auch weiter Anspruch auf Krankengeld. Allerdings müssten Patienten laut dem Sozialverband VdK in solchen Fällen darauf achten, dass sich fortlaufende Krankschreibungen auch immer auf dieselbe Diagnose beziehen. (nr)
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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