Unteilbarkeit der HP-Erlaubnis erneut in Gefahr
09.07.2014
Ein in Großbritannien ausgebildeter Chiropraktiker darf nach einem aktuellen Gerichtsurteil eine Heilpraktikertätigkeit in Deutschland ohne Heilpraktikerüberprüfung und erneute Kenntnisprüfung aufnehmen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einem in Großbritannien ausgebildeten Chiropraktiker die Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit als Heilpraktiker zu erteilen, ohne zuvor eine erneute Kenntnisprüfung nach dem Heilpraktikergesetz ablegen zu müssen. Die Hintergründe zu diesem Urteil finden Sie HIER.
Der BDH sieht dieses Urteil sehr kritisch, weil es dazu beitragen wird, die Unteilbarkeit der HP-Erlaubnis noch weiter zu unterwandern, was zu einer immer größeren Unübersichtlichkeit für die Öffentlichkeit führen wird. Unsere größte Sorge ist dabei, dass immer mehr Interessengruppen das HP-Gesetz für sich nutzen wollen. Es handelt sich hierbei insbesondere um diejenigen Berufsgruppen, die eine Ausbildung in einem Heil-Hilfsberuf haben und eine Behandlungautonomie anstreben, ohne aber eine HP-Prüfung ablegen zu wollen. Wir werden in der nächsten Ausgabe der Deutschen Heilpraktiker Zeitschrift (DHZ) ausführlicher darüber berichten. (pm)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.