Neue Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte
25.07.2014
Über Jahre hat sich die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) immer wieder verzögert. Nun sollten eigentlich alle Versicherten seit Jahresanfang mit der neuen Karte ausgestattet sein. Diese nutzt allerdings längst nicht alle Möglichkeiten, die ursprünglich angedacht waren. In den kommenden Jahren werden jedoch erheblich Nutzenausweitungen für die eGK erwartet.
Eigentlich sollte die eGK bereits Anfang des Jahres 2006 eingeführt werden, doch Kritik an den Kosten, Bedenken in Bezug auf die Datensicherheit und weitere Planungsprobleme haben ihre Einführung bis heute verzögert. Zwar ist die neue Versichertenkarte seit Anfang des Jahres Pflicht, doch sind auch die alten Karten weiterhin gültig, da zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen bislang keine Einigung über einen verbindlichen Auslauftermin erreicht werden konnte. Im Hintergrund arbeiten die Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger des deutschen Gesundheitswesens jedoch in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) bereit an dem Aufbau der erforderlich Infrastruktur und an möglichen neuen nützlichen Funktionen für die eGK.
Gesundheitsdatenautobahn nächstes Jahr fertig
Derzeit läuft im Rahmen des IT-Milliardenprojektes noch der Aufbau der Infrastruktur. Leitungen müssen verlegt und Kartenterminals eingerichtet werden. „Im kommenden Jahr steht die Gesundheitsdatenautobahn“, zitiert die Nachrichtenagentur „dpa“ den Gematik-Geschäftsführer Arno Elmer. Anschließend muss diese nur noch mit Leben gefüllt werden. Die Gematik nennt hier als Maßnahmen, die sich bereits in der Vorbereitung befinden, „neben der Bereitstellung der Telematikinfrastruktur (TI) und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“ fünf weitere Anwendungen: eine Online-Prüfung und -Aktualisierung der Versichertenstammdaten, das Notfalldatenmanagement, eine sichere Kommunikation zwischen den Ärzten beziehungsweise Leistungserbringern, die Einführung einer elektronischen Fallakte und die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.
Bundesgesundheitsminister plant E-Health-Gesetz
Insgesamt hinkt „Deutschland beim Thema E-Health hinterher“, berichtet der Chef des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, gegenüber der „dpa“. Dem Mediziner zufolge sind andere Länder hier deutlich weiter. Dort würden die Ärzte nur ihr Notebook aufklappen und hätten anschließend sofort die Krankheitsdaten des Patienten vorliegen. Tatsächlich werden die Vorteile der neu geschaffenen Infrastruktur erst mit der Einführung entsprechender digitaler Anwendungen erkennbar. Laut Mitteilung der Nachrichtenagentur „dpa“ hat angesichts der weiterhin bestehenden Schwierigkeiten bei der Einführung der eGK der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nun erklärt, dass im Oktober ein bereits geplantes E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht werden soll. Hierin sei zum Beispiel die Online-Prüfung des Versichertenstatus und die digitale Aktualisierung der Versichertendaten ab Ende 2015 vorgesehen. Die elektronische Unterschrift soll ab dem Jahr 2016 eingeführt werden.
Information für den Notfall abspeichern
Das sogenannte Notfalldatenmanagement bildet eine weitere neue Anwendung der eGK. Dabei sollen Versicherte auf freiwilliger Basis notfallrelevante Informationen auf ihrer eGK speichern lassen, die dann von Ärzten beziehungsweise Notfallsanitätern auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden können. Zum Beispiel ließen sich Informationen zu bestehenden Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch zu Schwangerschaften, Implantaten und vieles mehr auf diesem Wege übermitteln, berichtet die Gematik. Auch die Anschrift des behandelnden Arztes könne gespeichert werden, genauso wie die Kontaktdaten der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Des Weiteren bestehe die Möglichkeit auf Wunsch der Patienten auch „einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung und/oder einer Organspendeerklärung aufzunehmen.“
Verbesserte Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten
Als weitere Nutzenausweitung der eGK beschreibt die Gematik, die digitale, sichere Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Bisher müssten die Informationen auf dem Postweg übermittelt werden, weshalb einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah zur Verfügung stehen. „Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen Ärzten verschickt werden“, berichtet die Gematik. Die geplante Einführung einer elektronischen Fallakte dient ebenfalls zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Einrichtungen und Ärzten, die bei der Behandlung eines Patienten eingebunden sind.
Wechselwirkung der Arzneimittel mit Hilfe der eGK vermeiden
In Bezug auf die Arzneimittelsicherheit soll die elektronische Gesundheitskarte künftig die Möglichkeit bieten, „alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten“ freiwillig zu erfassen, so dass der behandelnde Arzt beziehungsweise Apotheker einen Überblick über die eingenommenen Arzneimittel hat und unerwünschte Wechselwirkungen besser vermieden werden können. Auch eine automatische Prüfung der verschiedenen verordneten Arzneien auf mögliche Wechselwirkung ist bereits angedacht. Insgesamt ist in den kommenden Jahren mit der Einführung zahlreicher neuer Anwendungen für die eGK zu rechnen und das Thema E-Health wird auch in Deutschland deutlich an Bedeutung gewinnen. (fp)
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