Zahnwurzel-Behandlung oft das letzte Mittel für Zahnerhalt
07.08.2014
Eine Zahnwurzel-Behandlung bedeutet für die meisten Menschen einen absoluten Albtraum. Doch in vielen Fällen ist diese leider die letzte und einzige Möglichkeit, um einen kranken Zahn zu erhalten und dadurch teuren Zahnersatz zu vermeiden. Stellt der Zahnarzt im Vorfeld eine positive Prognose, sind die Erfolgschancen bei diesem Eingriff sehr gut – dennoch übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht in jedem Fall.
Wurzelbehandlung notwendig bei Erkrankungen der Zahn-Pulpa
Der Gang zum Zahnarzt ist ohnehin für viele Menschen mit großer Angst verbunden. Geht es dabei auch noch um eine Behandlung der Zahnwurzel, bedeutet dies für die meisten den blanken Horror – Ängste, die weit stärker sind als die vor dem Aufbohren oder Ziehen eines Zahnes. Ein Eingriff, der sich in vielen Fällen leider nicht vermeiden lässt, denn eine Wurzelbehandlung ist oft die letzte Möglichkeit, den Zahn zu retten und dadurch teuren Zahnersatz in Form von Brücken, Kronen oder Implantaten zu verhindern. „Wurzelkanalbehandlungen sind oft die letzte Möglichkeit vor dem Entfernen des betroffenen Zahnes“, so Prof. Christian Gernhardt, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Notwendig wird ein solcher Eingriff, wenn die so genannte „Pulpa“ (auch „Zahnmark“ genannt) erkrankt ist, womit zahnmedizinisch das Gewebe im Inneren des Zahnes (Pulpenhöhle) bezeichnet wird, welches aus Blut- und Lymphgefäßen sowie Nervenfasern besteht.
Frühe Behandlung kann chronische Entzündung und Folgeschäden verhindern
In vielen Fällen handelt es sich dabei um eine Entzündung der Pulpa (Pulpitis), die meist infolge einer nicht behandelten Karies entsteht. „Indiz für eine Entzündung sind Schmerzen. Wenn es ganz schlimm ist, auch die typische geschwollene Wange“, erklärt Gregor Bornes von der Kompetenzstelle Zahngesundheit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter. Aus diesem Grund sei es laut Prof. Christian Gernhardt wichtig, so früh wie möglich zu behandeln, denn wird eine Pulpitis nur mangelhaft oder gar nicht versorgt, besteht das Risiko, dass sich eine chronische Entzündung entwickelt. Hier lauert eine nicht zu unterschätzende Gefahr: Denn schreitet die Infektion in den Kieferknochen vor, können sich dort Abszesse oder Kieferzysten bilden, die wiederum dazu führen, dass sich der Knochen zurückbildet und der Zahn ausfällt. Dementsprechend stehe bei der Zahnwurzel-Behandlung die Rettung des kranken Zahnes im Vordergrund: „Einen Zahn erhalten, hat immer Priorität“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Krümmungen oder Verkalkungen der Kanäle können Therapieverlauf erschweren
Wie viel Zeit die Wurzelbehandlung in Anspruch nimmt und in wie vielen Teilschritten diese durchgeführt werden muss, hängt dabei unter anderem von der Beschaffenheit der Wurzelkanäle ab. Denn während diese bei dem einen Patienten gerade verlaufen, können beispielsweise starke Krümmungen oder Verkalkungen der Kanäle den Verlauf der Therapie mitunter erheblich erschweren. Generell handelt es sich bei der Wurzelkanalbehandlung um ein relativ aufwändiges Verfahren, welches in den meisten Fällen unter örtlicher Betäubung durchgeführt wird. Zunächst wird dabei nach der Betäubung der Zahn aufgebohrt, damit der Zahnarzt an das Zahnmark gelangen und die Wurzelkanäle ausfindig machen kann. „Mit feinen Nadeln und Feilen erschließt er diese, entfernt das entzündete Gewebe und desinfiziert den Kanal danach mit Spülflüssigkeiten“, erklärt Prof. Christian Gernhardt weiter. Ist die Entzündung abgeklungen, wird der gereinigte Wurzelkanal mit einem speziellen Material versiegelt, was überwiegend mit Dichtzement und „Guttapercha“ erfolgt – dem eingedickten Milchsaft tropischer Bäume, der in seiner Beschaffenheit Kautschuk ähnelt. Abschließend wird der Zahn normalerweise mit einem Inlay oder einer Krone versorgt, um die Schmelz- und Dentinstrukturen zu schützen und unschöne dunkle Verfärbungen zu vermeiden.
Kosten werden nur bei „erhaltungswürdigem“ Zahn übernommen
Eine Wurzelbehandlung ist oft also die einzige Alternative zum Entfernen eines Zahnes – problematisch ist dabei jedoch häufig der finanzielle Aspekt. Denn die Kosten werden von den Kassen nicht automatisch übernommen, sondern nur dann, wenn der Zahn vom Zahnarzt tatsächlich als „erhaltungswürdig“ eingestuft wird. Dabei gelten für die Dentalmediziner bestimmte Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen. Nach diesen gäbe es laut Oesterreich beispielsweise bei der Behandlung von Vorderzähnen kaum Einschränkungen, bei Backenzähnen hingegen sehr strenge „Diese haben meist mehrere Wurzeln und darin nicht selten mehrere Kanäle, die auch stark abgeknickt sein können.“ Dementsprechend schwieriger gestalte sich hier meist die Behandlung – doch könne dank dieser eine ganze Zahnreihe oder vorhandener Zahnersatz gerettet werden, würden die Kassen auch hier die Kosten übernehmen.
Bei positiver Prognose bestehen sehr gute Erfolgschancen
Im anderen Falle bleibe nur die eigene Finanzierung. Hier würde der Arzt zunächst einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen, anschließend habe der Patient ausreichend Bedenkzeit, um die Vor- und Nachteile abzuwägen. Ein wichtiger Schritt, denn gelingt die Behandlung nicht, muss der Betroffene trotzdem zahlen, klärt Gregor Bornes von der Kompetenzstelle Zahngesundheit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland auf. Nach Ansicht von Prof. Christian Gernhardt sei dies aber unwahrscheinlich – zumindest, wenn der Zahnarzt im Vorfeld eine entsprechend gute Prognose gestellt habe, denn „ist das Fundament nicht gut, sollte der Zahn nicht um jeden Preis gerettet werden.“ Ansonsten stünden die Chancen dem Experten nach sehr gut: „Durchaus 75 bis über 90 Prozent der Zähne sind nach zehn Jahren noch in der Mundhöhle.“ (nr)
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
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