Herzzentrum Bodensee in erstem Punkt entlastet
22.08.2014
Nachdem im vergangenen Jahr erste Vorwürfe gegen das Herzzentrum Bodensee wegen vermeintlich falscher Abrechnungen, einem nicht zugelassenen Arzt und der Verwendung nicht zugelassener Herzklappen laut wurden, haben die Ermittlungen zumindest bei dem Vorwurf wegen des Arztes ohne Zulassung zu keinen Ergebnis geführt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen in diesem Punkt nun wegen „geringer Schuld“ eingestellt.
Weiterhin untersucht werden die Vorwürfe der „Einfuhr nicht genehmigter Herzklappen“ und des „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass das Fehlen der Approbation nicht auf Mängel in der beruflichen Qualifikation des Arzt es zurückzuführen sei, sondern lediglich die Beantragung der Approbation vernachlässigt worden war. Die Beschuldigten hätten sich auf eine deutsch/schweizer Übereinkunft aus dem Jahr 1884 verlassen, die es Ärzten in grenznahen Wohnorten erlaubt in dem Nachbarland tätig zu werden. Die Anwendbarkeit der Regelung ist jedoch umstritten. Der betroffene Arzt war allerdings zudem im Besitz einer Schweizer Bewilligung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Ein Gefährdung von Patienten war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich.
Zwar wurde das Herzzentrum Bodensee in dem ersten Punkt entlastet, doch die Untersuchungen in den übrigen Anschuldigungen werden sich vermutlich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Bis zum Jahresende werden die Verfahren vermutlich abgeschlossen sein, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. (fp)
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