Hebammen erhalten Haftpflichtzulage zum Ausgleich der finanziellen Belastungen
25.08.2014
Viele Hebammen fürchteten angesichts der massiven Steigerungen bei den Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung um ihre berufliche Existenz und die Fachverbände haben eindringlich vor einem bevorstehenden Ende der Geburtshilfe gewarnt. Am vergangenen Freitag ist nun eine Lösung in Kraft getreten, die den Hebammen zunächst diese Sorgen nimmt. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) und die Hebammenverbände einigten sich auf ein Modell, dass freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe sogenannte „Haftpflichtzulagen“ zusichert.
Der vereinbarte Ausgleich der gestiegenen privaten Berufshaftpflichtprämien gilt für die freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015, so die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. Die Haftpflichtzulagen können „zusätzlich zu den relevanten Positionen für Geburtshilfe abgerechnet werden“, berichtet der Verband weiter. Mit der gefundenen Lösung würden die jüngsten Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt, „jene Hebammen besonders zu unterstützen, die wenige Geburten betreuen.“ Die freiberuflichen Geburtshelferinnen können demnach aufatmen, denn die Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Höhere Zulagen je Geburt
„Insgesamt stellt die gesetzliche Krankenversicherung 2,6 Millionen Euro für den Haftpflichtausgleich der Hebammen mit Geburtshilfe zur Verfügung“, so die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. Konkret bedeute dies zum Beispiel, „dass eine Hebamme für eine Hausgeburt am Tag neben den rund 707 Euro auch eine Zulage von 132 Euro erhält.“ Bei Geburten in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung (beispielsweise ein Geburtshaus) betrage die Zulage 68 Euro je Geburt. Auch eine Beleghebamme im Krankenhaus im Schichtdienst erhalte 8,81 Euro je Geburt als Zulage. Durch die Staffelung der Zulagen sollen vor allem Hebammen unterstützt werden, die vergleichsweise wenige Geburten betreuen, berichtet der GKV-Spitzenverband weiter. Bereits im Mai habe sich der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) auf einen Ausgleich der gestiegenen Prämien bei den freiberuflichen Hebammen ohne Geburtshilfe verständigt.
Haftpflichtzulage bis 2015 befristet
Die Haftpflichtzulage ist laut Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes zeitlich befristetet bis Mitte 2015. Danach solle die Zulage durch „einen hebammenindividuellen Sicherstellungszuschlag“ abgelöst werden. Dieser könne in Zukunft von Hebammen beantragt werden, die nur wenige Geburten betreuen. Auf diese Weise wäre auch hier ein finanzieller Ausgleich sichergestellt. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle sich ein solcher Zuschlag auch an individuellen Nachweisen der Hebamme orientieren. Hier könnten zum Beispiel die Anzahl der betreuten Geburten und auch Qualitätsfragen berücksichtigt werden, berichtet der GKV-Spitzenverband. „Details für diesen Sicherstellungszuschlag ab Mitte 2015 werden in den kommenden Monaten zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband verhandelt“, so die Mitteilung Verbandes. (fp)
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