88000 Tests: Hartz-IV-Empfänger sollen auf Drogen überprüft werden
03.09.2014
Hartz-IV-Bezieher sollen auf Drogen überprüft werden. Dies geht aus einem Zeitungsbericht hervor. Es solle damit geprüft werden, "ob Arbeitssuchende für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind". Grundsätzlich aber dürfen solche Untersuchungen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden.
Bundesagentur für Arbeit schafft 88.000 Drogentests an
Einem Zeitungsbericht zufolge schafft die Bundesagentur für Arbeit (BA) 88.000 Drogentests an, um Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger auf Betäubungsmittel-Missbrauch zu überprüfen. Mit diesen Harntests sollen dem Bericht der „Bild“ (Mittwoch) zufolge unter anderem Spuren von Amphetamin, Cannabis, Kokain, Ecstasy und auch Antidepressiva nachgewiesen werden können. Arbeitsvermittler und Jobcenter-Mitarbeiter können nach Angaben eines BA-Sprechers bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt.
Jedes Jahr rund 20.000 Tests
Einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge geht es dabei jedoch nicht nur um illegale Drogen, sondern auch um Alkohol. Laut BA-Angaben werden jährlich rund 20.000 Jobsucher um einen Drogentest gebeten. Der Sprecher der BA widersprach der Darstellung, die Beschaffung der Tests stehe im Zusammenhang mit einer groß angelegten Drogentest-Aktion der Jobcenter. Er betonte: „Drogentests gibt es bei Arbeitsagenturen und Jobcentern schon seit vielen Jahren.“ Mit der ausgeschriebenen Menge solle der Bedarf für die kommenden vier Jahre gedeckt werden. Grundsätzlich würden nur Arbeitssuchende getestet, bei denen es Zweifel gebe, dass sie drogenfrei sind.
Suchtprobleme am Arbeitsplatz
Berichtet wird, dass die Tests vom ärztlichen Dienst der Arbeit durchgeführt werden. Geprüft werden solle mit den Tests, ob Arbeitslose für bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise Lkw-Fahrer geeignet sind. Manche Arbeitgeber wie Flughäfen oder Busunternehmen würden laut dem Sprecher solche Nachweise verlangen. Diese Drogentests sind zwar grundsätzlich freiwillig, erhöhten jedoch für bestimmte Stellen die Jobchancen der Arbeitslosen. Ganz allgemein sind Suchtprobleme am Arbeitsplatz ein heikles Thema. Auch wenn manche Unternehmen, oder eben nun auch Ämter, solche Drogentests durchführen, lassen sich Süchte, die sich erst im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses entwickeln, auf diese Weise nicht vermeiden.
Tests nur in Ausnahmefällen
Dass dementsprechende Tests nur in Ausnahmefällen angeordnet werden können, hat auch ein Gerichtsurteil im vergangenen Jahr gezeigt. So hatte die Internetplattform www.gegen-hartz.de im Oktober 2013 berichtet, dass eine erwerbslose Hartz IV-Bezieherin zum Drogentest aufgefordert wurde, nachdem sie immer wieder Gesprächstermine beim Jobcenter wegen Krankheit abgesagt hatte. Die Frau legte zwar jeweils eine Krankschreibung vor, wurde schließlich aber doch zu dem Test aufgefordert, dem sie Folge leistete. Und das, obwohl es keinen konkreten Hinweis auf eine Drogensucht gegeben habe. Die Arbeitssuchende fühlte sich durch den vom Jobcenter angeordneten Test überrumpelt und diskriminiert, zog deshalb vor Gericht und bekam Recht. Das Landgericht Heidelberg hatte in dem Urteil (Aktenzeichen: 3 O 403/11) festgestellt: „Die Untersuchung einer Leistungsbezieherin der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf eine Suchtmittelabhängigkeit ist für die Entscheidung über die Leistung nur dann erforderlich gemäß § 62 SGB I, wenn es aus dem Verhalten der Antragstellerin oder sonst zugänglichen Informationen Hinweise hierauf gibt.“ (ad)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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