Frau erhält Kündigung wegen Krebserkrankung
13.09.2014
In den USA hat eine Frau offenbar wegen ihrer Krebserkrankung die Kündigung erhalten. Sie hatte über zwölf Jahre für ihren Chef, einen Kieferchirurgen, gearbeitet. Der Fall sorgt nun für großes Aufsehen. In Europa genießen chronisch Kranke unter Umständen einen speziellen Kündigungsschutz.
Handschriftliche Kündigung nach Krebserkrankung
In einem handschriftlichen Brief hat die 51-jährige Zahnarzt-Assistentin Carol Jumper aus den USA ihre Kündigung erhalten. Wie das Nachrichtenportal „Beaver Countian“ berichtet, wurde die Frau offenbar wegen ihrer Krebserkrankung entlassen. Ihr Chef, ein Kieferchirurg, habe demnach zufällig von der Erkrankung seiner Angestellten erfahren und ihr in dem Schreiben mitgeteilt: „Sie befinden sich in einem Kampf gegen den Krebs, der sie physisch, mental und emotional sehr beanspruchen wird.“ Sowohl „die Symptome der Krankheit, die benötigten Schmerzmittel und die Nebenwirkungen der Chemotherapie“ werden erheblich sein. Daher könne sie dem Arbeitgeber zufolge ihren Job nicht mehr ausführen.
Über zwölf Jahre für Arbeitgeber tätig
Die Erkrankung, die sich bereits in die Eierstöcke, die Leber und die Bauchspeicheldrüse ausgebreitet hatte, wurde erst vor einigen Wochen diagnostiziert. Den Angaben zufolge dauerte es danach nur wenige Tage, bis die 51-Jährige, die über zwölf Jahre für ihren Boss gearbeitet hatte, die Kündigung in den Händen hält. Nachdem sie mit dem Brief an die Öffentlichkeit gegangen war, und der Fall für viel Aufsehen gesorgt hatte, sprach der Anwalt des Arztes gegenüber „Times Online“ von einem Missverständnis.
Freunde der Patientin sammeln Geld
Demnach könne Frau Jumper in ihren Beruf zurückkehren, wenn es ihr wieder besser gehe. Doch dafür habe sie jetzt keine Zeit, da sie um ihr Leben kämpfe, wie die Frau über einen Freund mitteilen ließ. Kontakt zu ihrem alten Chef habe sie keinen mehr. Ihrem Verlobten zufolge habe sich der langjährige Arbeitgeber nach dem Bekanntwerden der Krebserkrankung nicht mehr bei ihr gemeldet. Um der Patientin auch finanziell zu helfen und Geld für sie zu sammeln, haben Freunde unter anderem eine Facebook-Gruppe mit Namen „Bumper`s Buddies“ gegründet, die bereits nach kurzer Zeit hunderte Nutzer hatte.
Spezieller Kündigungsschutz chronisch Kranker
In Europa ist es um den "Kündigungsschutz chronisch Kranker" etwas besser gestellt. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im vergangenen Jahr in einem Urteil (Az. C-335/11 und Az. C-337/11) entschieden, dass "chronisch kranke Menschen ihre Leiden künftig unter Umständen als Behinderung anerkennen lassen können". Die Richter hatten damals befunden, dass eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringe, einer Behinderung gleichgestellt werden könnte. In diesem Fall ergibt sich ein spezieller Kündigungsschutz, da nach EU-Recht kein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. (ad)
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