Bundeskartellamt kippt Vereinbarung für Blutzuckerteststreifen zwischen Apothekern und Kassen in Westfalen-Lippe
02.10.2014
Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag eine Vereinbarung zwischen dem Apothekerverband Westfalen-Lippe und den Krankenkassen gekippt, nach der Blutzuckerteststreifen bisher bevorzugt über die Apotheken vertrieben werden. Zu diesem Zweck wurde ein sogenanntes Steuerungs- und Beeinflussungsverbot vereinbart. „Die Krankenkassen mussten insbesondere darauf verzichten, Ärzte und Versicherte zu beeinflussen, Blutzuckerteststreifen bei bestimmten anderen Anbietern direkt zu beziehen und nicht die Teststreifenversorgung über diabetologische Schwerpunktpraxen an Direktvertreiber auszusteuern“, informiert das Bundeskartellamt in einer Mitteilung.
Zukünftig mehr Wettbewerb beim Vertrieb von Blutzuckerteststreifen
Eine Vereinbarung zwischen dem Apothekerverband Westfalen-Lippe und mehreren großen Krankenkassen, die den Apotheken beim Vertrieb von Blutzuckerstreifen eine fast exklusive Stellung sichert, verstößt gegen den freien Wettbewerb. Das entschied das Bundeskartellamt am heutigen Donnerstag. „Dadurch wurden die Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern, wie Direktversender oder Sanitätshäuser, erschwert“, teilt die Behörde mit. So habe die Vereinbarung insbesondere beinhaltet, „dass die Versorgung von Patienten mit Blutzuckerstreifen bevorzugt über die Apotheken in Westfalen-Lippe erfolgen soll“. Die Krankenkassen sollte deshalb stets auf die Apotheken als Bezugsquellen für die Teststreifen hinweisen und nicht etwa auf möglicherweise günstigere Alternativen wie Sanitätshäuser oder Direktversender.
Dem Kartellamt zufolge hat sich der Apothekerverband Westfalen-Lippe im Rahmen des Verfahrens aber dazu bereiterklärt, „auf seine Rechte aus dem Steuerungs- und Beeinflussungsverbot zu verzichten“. Zuvor hatte sich ein Wettbewerber über die Vereinbarung beschwert, so dass die Behörde tätig wurde.
Exklusivität beim Vertrieb von Blutzuckerteststreifen für Apotheken nicht zu rechtfertigen
„Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken. Indem alternative Anbieter eine Chance bekommen, wird der Wettbewerb zugunsten der Krankenkassen und der gesetzlich versicherten Patienten belebt. Andere Krankenkassen und Leistungserbringer-Verbände sollten prüfen, ob sie ähnliche Klauseln in ihren Verträgen vereinbart haben", so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Seit Oktober 2011 dürfen Ärzte nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nur noch in Ausnahmefällen Blutzuckerteststreifen auf Kassenrezept verordnen, was den Preisdruck bei Herstellen und im Handel zusätzlich erhöht. (ag)
Bild: Michael Horn / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.