Behörde weist Pilzsammler daraufhin, dass nur für den Eigenbedarf gesammelt werden darf
06.10.2014
Dank idealer Witterungsbedingungen bieten die deutschen Wälder in diesem Jahr besonders günstige Wachstumsbedingungen für Pilze. Beim Pilzesammeln gibt es jedoch einiges zu beachten. So weist das Hauptzollamt in Lörrach daraufhin, dass lediglich für den Eigenbedarf gesucht werden darf. Größere Mengen werden von Polizei und Zoll konfisziert. Die Behörden führen derzeit verstärkt Kontrollen durch.
Pilze nur für den Eigenbedarf sammeln
Zur Pilzsaison lockt es viele Pilzsammler in den Wald. Diese müssen sich jedoch an bestimmte Regeln halten. So darf lediglich für den Eigenbedarf gesammelt werden, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Freiburg gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ mitteilte. Die zulässige Erntemenge sei beschränkt, um den Handel mit Pilzen zu verhindern, da dieser verboten sei. Verstoße ein Pilzsammler gegen diese Auflagen, müsse er mit Bußgeldern in Höhe von mehreren hundert Euro rechnen. Zudem würden die zu viel gesammelten Pilze beschlagnahmt werden. Polizei, Zoll sowie Forst- und Naturschutzbehörden würden derzeit verstärkt Kontrollen bei Pilzsammlern durchführen.
Das bestätigt auch die Sprecherin des Hauptzollamtes Lörrach, Antje Bendel, gegenüber der Nachrichtenagentur. Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete das Pilzesammeln im Wald zu gewerblichen Zwecken. Die zulässige Höchstmenge pro Person und Tag liege in der Regel bei maximal einem Kilogramm. „In der Pilzsaison gehen uns regelmäßig Sammler ins Netz, die deutlich zu viel im Korb haben", so Bendel. Häufig falle das bei Grenzkontrollen auf. Es handele sich vor allem um Schweizer, die im Schwarzwald oder am Bodensee zu viele Pilze sammelten. Aber auch Einheimische fielen den Behörden immer wieder auf.
Die Sprecherin der Naturschutzbehörde in Lörrach wies gegenüber der Nachrichtenagentur daraufhin, dass die vorgegebenen Mengen von jedem eingehalten und die Pilze nur zum persönlichen Verzehr gesammelt werden sollten. Durch die Erntebeschränkungen solle der Eingriff in die Natur begrenzt und der Pilzbestand geschützt werden.
Pilzsammler sollten Pilze von Experten begutachten lassen
Bei Hobby-Pilzsammlern kommt es immer wieder vor, dass aus Unwissenheit neben den schmackhaften auch giftige Pilze in den Korb wandern. Werden diese verzehrt, kann es zu schweren Vergiftungen kommen. So berichtet Dagmar Eckart von der Giftnotrufzentrale in Mainz gegenüber der Nachrichtenagentur, dass im Jahr 2014 bereits über 300 Fälle von Pilzvergiftung allein in Rheinland-Pfalz und Hessen registriert worden seien. Das übertreffe die Vorjahre deutlich. Deshalb wird Pilzsuchern dazu geraten, die gesammelten Pilze von Experten begutachten zu lassen, bevor sie in den Kochtopf wandern. In Deutschland sind mehrere tausend Pilzarten bekannt, von denen etwa 200 giftig sind.
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de
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