Experte fordert deutlich höhere Preise für Alkohol
13.10.2014
DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann fordert unter Hinweis auf den Suchtbericht der Bundesregierung deutlich höhere Preise für alkoholische Getränke sowie ein Werbeverbot für Spirituosen und Tabak, um Phänomene wie das Komasaufen in den Griff zu bekommen.
Laut Suchtbericht der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr mehr als 26.000 Fälle, in denen 10- 20 Jährige bedingt durch Alkoholkonsum in Kliniken behandelt werden mussten. Außerdem liegt Deutschland beim Pro Kopfverbrauch im europäischen Vergleich mit 9,6 Litern Alkohol an der Spitze. Zudem gäbe es 110.000 Todesfälle jährlich, die im direkten Zusammenhang mit Tabakkonsum liegen. Die Experten sind sich einig, dass Prävention nur erfolgreich sein kann, wenn das Zusammenspiel von Verhaltensprävention (persönlicher Umgang mit Suchtmitteln z.B.) und Verhältnisprävention (z.B. gesetzliche Rahmenbedingungen, die z.B. Vertrieb und Verkauf von Suchtmitteln regeln) ausgewogen ist.
Ein Mehr an Verhaltensprävention kann die Wirkung von Verhältnisprävention nicht ersetzen. Nur unter geeigneten Rahmenbedingungen können die von den Fachstellen für Suchtprävention initiierten verhaltenspräventiven Maßnahmen wirken, so die DHS bereits in einer Pressemitteilung vom 12.08.2014.
„Legale Suchtmittel dürfen auch nicht 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche an jeder Ecke verfügbar sein“, erklärte DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann im Vorfeld einer dreitägigen Konferenz zur Suchtprävention in Potsdam gegenüber der dpa.
Bei den sogenannten „Alkopops“ hätten sich die Preiserhöhungen positiv ausgewirkt. Hintergrund ist die fehlende Besteuerung von Wein, die sehr moderate Steuer auf Bier und die hohe Besteuerung von Spirituosen. Deshalb fordere die DHS „eine einheitliche Abgabe auf dem Branntwein-Niveau“, so Gaßmann. Außerdem führe die knappe finanzielle Budgetierung dazu, dass sich die DHS fast ausschließlich auf die Problemfelder Rauchen und Alkohol konzentrieren würde, obwohl illegale Drogen auch weiter ein riesiges Problem darstellen.
Finanzierung der Suchtprävention muss verbessert werden
Suchtprävention betrifft laut der Pressemitteilung der DHS alle gesellschaftlichen Bereiche und stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Daher muss „die Finanzierung von Suchtprävention auf eine breite Basis in Bund, Ländern und Kommunen gestellt werden und eine Vielzahl an Akteuren, u.a. auch – neben den gesetzlichen Krankenkassen – die privaten Krankenkassen, einschließen“. Gesetzliche Lösungen würden von der Politik kaum angestrengt, es bleibe meist nur bei Lippenbekenntnissen, die Krankenkassen würden mit der Problematik allein gelassen. „Hier brauchen wir ein Umsteuern“, so der DHS-Geschäftsführer zur dpa. (jp)
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