Schlechtes Abschneiden vieler Krankenkassen beim Test der Verbraucherzentrale NRW
10.11.2014
Behandlungsfehler haben für die Betroffenen oft schwerwiegende Folgen und sie enden nicht selten in einem Rechtsstreit, bei dem die Frage um mögliche Schadenersatzansprüche der Patienten zu klären ist. „Nach einem Behandlungsfehler müssen die Krankenkassen Patientinnen und Patienten beraten und die Versicherten dabei unterstützen, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, berichtet hierzu die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch habe eine aktuelle Umfrage unter 50 gesetzlichen Krankenversicherungen (72 wurden befragt, 50 haben geantwortet) ergeben, dass die Unterstützung vielfach den Anforderungen der Betroffenen nicht gerecht wird.
Voraussetzung für die rechtlich vorgesehene Unterstützung der Betroffenen nach einem Behandlungsfehler sei, „dass der Fehler bei einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt ist“, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Meistens stehe die Frage um einen Schadensersatz im Mittelpunkt. Hier können die Krankenkassen bei der medizinischen Einschätzung des Behandlungsverlaufs helfen und ein medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Auftrag geben, berichtet die Verbraucherzentrale weiter. Allerdings würden die meisten Ratsuchenden überhaupt nicht wissen, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können.
Nur wenige Krankenkassen informieren per direktem Anschreiben
Zwar gaben in der Umfrage der Verbraucherzentrale sämtliche Krankenkassen an, die Versicherten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Doch lediglich vier Prozent informieren ihre Mitglieder direkt mit einem Anschreiben, so die Kritik der Verbraucherschützer. Auf diese Weise bleibe vielen Betroffenen das Hilfsangebot unbekannt. 78 Prozent der befragten Krankenversicherungen hätten angegeben, die Versicherten auf ihrer Internetseite über die Möglichkeiten aufzuklären, und 60 Prozent der Krankenkassen würden hierzu Beiträge in ihrem Mitgliedermagazin veröffentlichen. Dies reiche jedoch nicht aus, um alle Betroffenen zu erreichen.
Unterstützung bei vielen Krankenkassen eher gering
Auch inhaltlich zeigte das Angebot der Krankenkassen bisweilen erhebliche Defizite, so die Kritik der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zwar werde den Betroffenen von fast allen Versicherungen grundsätzlich „eine allgemeine Aufklärung über ihre Rechte, die Unterstützungsmöglichkeiten der Krankenkasse und die erforderlichen Schritte bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler“ angeboten. Darüber hinaus führen laut Angaben der Verbraucherschützer allerdings nur drei Viertel der Krankenkassen „immer eigene Recherchen durch, in dem sie krankenkasseninterne Unterlagen heranziehen (74 Prozent) und/oder diese von Ärzten und Krankenhäusern (74 Prozent) anfordern.“ Auch werde der MDK nur von 70 Prozent der Krankenkassen immer eingeschaltet. Die übrigen Versicherungen verzichten oftmals auf die Hinzuziehung des MDK, „selbst wenn es Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler gibt“, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale.
Verbesserung der Hilfe nach einem Behandlungsfehler gefordert
Behandlungsfehler können zum Beispiel auftreten, wenn ein therapeutischer Eingriff nicht dem fachärztlichen Standard entspricht. „Aber auch mangelnde Aufklärung oder fehlende diagnostische Schritte können einen Behandlungsfehler darstellen“, erläutert die Verbraucherzentrale. Mit der Gesetzesänderung aus dem Februar 2013 sollte die schwierige Situation der Betroffenen insgesamt deutlich verbessert werden. Dies werde mit der derzeitigen Informationspolitik der Krankenkassen allerdings nicht gelingen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Zudem sei es wichtig, dass „die Krankenkassen den Versicherten auf deren Wunsch solange bei der Aufklärung des Sachverhalts behilflich sind, bis der Verdacht ausgeräumt oder ein Gutachten (durch den MDK) erstellt worden ist“, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Darüber hinaus sollten die Krankenkassen den Ratsuchenden die Ergebnisse verständlich erläutern und zwar nicht nur schriftlich, sondern auch in einem Gespräch, so die Forderung der Verbraucherschützer. Bislang sei dies nur für jede dritte Krankenversicherung selbstverständlich.(fp)
Bild: Janusz Klosowski / pixelio.de
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