Kein Druck auf Kranke durch Krankenkassen
02.12.2014
Nicht jede Krankheit ist schnell therapiert. Leiden wie Rückenschmerzen oder Depressionen dauern mitunter oft Wochen. Immer wieder wird darüber berichtet, dass manche Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig sind, Druck von ihrer Krankenkasse bekommen, vorzeitig zur Arbeit zurückzukehren. Ein neues Gesetz soll kranke Angestellte künftig vor dieser Praxis schützen.
Kranke durch Telefonanrufe und intime Fragen unter Druck gesetzt
Manche Krankheiten sind nicht auf die Schnelle auszukurieren. Rückenschmerzen oder Depressionen dauern oft Wochen oder Monate. In der Vergangenheit wurde immer wieder über Fälle berichtet, in denen von Krankenkassen versucht wurde, kranke Arbeitnehmer vorzeitig zur Arbeit zu drängen. Einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa zufolge erklärte der Patientenbeauftragte der schwarz-roten Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), am Montag in Berlin, dass Versicherte etwa durch regelmäßige Telefonanrufe oder sehr intime Fragen unter Druck gesetzt werden würden, sich schnell wieder arbeitsfähig zu erklären. Künftig soll dieser unmöglichen Praxis per Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden.
Beratung für Patienten
Durch das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) werden die Krankenkassen verpflichtet, Versicherte, die Krankengeld beziehen, zu beraten und zu unterstützen. Die Kassenmitglieder müssen im Vorfeld umfassend informiert werden und schriftlich in die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten einwilligen. Lehnen, die Patienten eine Beratung durch die Kasse ab, kann die Zahlung des Krankengeldes nicht eingestellt werden. Diese Neuregelung zum Verfahren ist eine Reaktion auf die Kritik, die von Seiten von Patientenvertretern geäußert wurde. So hatte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Sommer festgestellt, dass Kassen und Ärzte zehntausenden Patienten ungerechtfertigt Krankengeld, Therapien oder Informationen vorenthalten.
Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit
Damals rügte Laumann die gesetzlichen Krankenkassen und versprach, sich der Sache anzunehmen und die Öffentlichkeit nach einem halben Jahr zu informieren. Nun erklärte er unter anderem: „Die Beratung ist für die Versicherten freiwillig. Sie können künftig nicht mehr am Telefon mit Fragen überrumpelt werden, wie es mir in der Vergangenheit geschildert wurde.“ In Deutschland muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Krankschreibung sechs Wochen lang weiterhin den Lohn bezahlen. Danach muss die Krankenkasse einspringen und Krankengeld bezahlen, wenn die vom Arzt bestätigte Arbeitsunfähigkeit länger dauert. (ad)
Bild: Dietmar Gerhard Exner / pixelio.de
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