Familien fordern Schadensersatz für im Krankenhaus vertauschte Babys
02.12.2014
1994 wurden zwei Babys nach ihrer Geburt in einem Krankenhaus in Südfrankreich vertauscht – eine Horrorvorstellung aller Eltern. Erst nach zehn Jahren bestätigte sich der Verdacht, den die Eltern noch in der Klinik äußerten. Eine Krankenschwester hatte die beiden Mädchen, die in einem Brutkasten behandelt wurden, ohne es zu bemerken vertauscht. Nun fordern die Familien mehr als 12 Millionen Euro Schadensersatz. Ein Zivilgericht in Grasse befasste sich am Dienstag mit dem Fall.
Erst zehn Jahre nach der Geburt bestätigte sich der Verdacht, dass die Babys vertauscht wurden
Mittlerweile sind die beiden vertauschten Mädchen 20 Jahre alt. Einen Rücktausch der Kinder wollten beide Familien nicht, als ein DNA-Test vor zehn Jahren die Gewissheit brachte, dass es sich bei den Kindern nicht um die leiblichen handelt.
Noch in der Klinik kurz nach der Geburt hatten die Mütter den Verdacht geäußert, dass möglicherweise nicht das eigene Kind nach einer Behandlung im Brutkasten zurückgebracht wurde. Die Länge der Haare war beiden aufgefallen. Das Krankenhauspersonal beruhigte die Frauen jedoch damals, indem es ihnen erklärte, dass die Veränderungen auf die Wärmelampen im Brustkasten zurückzuführen sind, wo die Mädchen wegen Gelbsucht behandelt wurden.
Zu dem DNA-Test kam es später dennoch, weil der Vater eines der Kinder auch nach zehn Jahren noch glaubte, nicht der leibliche Vater zu sein. Es fehlten Ähnlichkeiten und die Hautfarbe des Mädchen war etwas dunkler als bei den anderen Familienmitgliedern. Nachdem die Untersuchung bestätigte, dass er tatsächlich nicht der biologische Vater des Mädchen war, stellte sich heraus, dass auch die Mutter nicht die biologische des Kindes sein konnte. Nachforschungen ergaben, dass die andere Familie ganz in der Nähe lebte. Beide stimmten einem Treffen zu und so sahen sich die leiblichen Eltern und Kinder erstmals nach zehn Jahren wieder.
Klage wegen Schadensersatz
Die Eltern entschieden sich zur zivilrechtlichen Klage gegen die Klinik in Cannes und die Krankenschwester, nachdem eine Strafanzeige keinen Erfolg hatte. Für die vertauschten Mädchen fordern sie jeweils drei Millionen Euro Schadensersatz. Hinzu kommen 1,5 Millionen Euro für die Eltern und weitere 750.000 Euro für jedes Geschwisterkind. Das Urteil wird für den 10. Februar 2015 erwartet.
Babys werden sehr selten vertauscht
Grundsätzlich muss bei dem Fall der beiden vertauschten Mädchen in Südfrankreich von einem Einzelfall ausgegangen werden. In vielen Ländern erhalten alle Kinder nach ihrer Geburt ein kleines Armband mit ihrem Namen um das Handgelenk, so dass Verwechselungen ausgeschlossen sein sollten.
In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2011 wurde eine Geburtsklinik in Russland zur Zahlung von 140.000 Euro Schadensersatz verurteilt, da in der Klinik zwölf Jahre zuvor ebenfalls zwei Babys aus Versehen vertauscht worden sind. Damals wurde die Verwechselung aufgedeckt, nachdem sich eines der Elternpaare scheiden ließ und der Mann keine Alimente zahlen wollte. Er behauptete, dass das Kind nicht von ihm sei. Ein Gentest brachte Gewissheit und offenbarte zudem, dass auch die Mutter nicht genetisch mit dem Kind verwandt war. Recherchen führten dann zu den biologischen Eltern. (ag)
Bild: Katrin Schindler / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.