Elektronische Gesundheitskarte: Arzneimitteltherapiesicherheit
09.12.2014
Nicht nur die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat sich lange verzögert, sondern auch über die freiwillige Anwendung „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) wurde jahrelang debattiert. Nun haben sich die Verantwortlichen geeinigt. Die Patienten können selbst entscheiden, ob sie die Anwendung nutzen wollen.
Einigung über Arzneimitteltherapiesicherheit
Medienberichten zufolge haben sich die Spitzenorganisationen der Apotheker, Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte und Krankenkassen nach knapp zweijähriger Arbeit auf einen inhaltlichen Rahmen für die freiwillige Anwendung „Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geeinigt. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilte, sei mit der Vereinbarung der erste „Meilenstein auf dem Weg zum konkreten Patientennutzen genommen“. Allerdings sei es bis zur praktischen Anwendung der für alle Patienten freiwilligen AMTS-Funktion noch ein weiter Weg.
Teilnahme ist für Versicherte freiwillig
„Durch das AMTS-Datenmanagement erhalten Ärzte und Apotheker mehr und genauere Hinweise für die Auswahl und Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels“, sagte DAV-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Peter Hubmann. „Wichtige Informationen zur Prüfung von Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie patientenindividuelle Parameter wie z.B. Allergien können in Zukunft allen Apothekern zur Verfügung stehen und die jeweilige Anwendung des Arzneimittels unterstützen.“ Der Experte erklärte weiter: „Die Daten bleiben zu jeder Zeit in vollständiger Hoheit des einzelnen Patienten. Durch die Eingabe seiner PIN entscheidet er selbst darüber, wer Daten speichern und sehen darf. Die Teilnahme ist für die Versicherten freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.“ Grundsätzlich soll sich durch einen sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apothekern die Sicherheit für Patienten verbessern.
Jahrelange Verzögerungen bei Einführung der eGK
Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte hat sich jahrelang verzögert. Bereits im Jahr 2003 hatte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder die Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit das Ende der alten Versichertenkarte beschlossen. Doch die ersten eGKs wurden erst 2011 ausgegeben. Unter anderem rechtliche Bedenken verzögerten die Einführung. Selbst im vergangenen Monat musste noch einmal gerichtlich über die Karte entschieden werden. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass die eGK mit Foto und Datenchip datenschutzrechtlich legal ist und weder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch gegen den Datenschutz verstoße. (ad)
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
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