Krankenkassen veröffentlichen Zusatzbeiträge
15.12.2014
Ab Januar 2015, wenn der gesetzliche Krankenkassenbeitrag gesenkt wird, haben die Kassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Nachdem bereits einige Versicherer bekannt gegeben haben, in welcher Höhe sie diesen gestalten werden, folgen nun auch zwei der größeren Krankenkassen Deutschlands. Durch einen Kassenwechsel kann man mitunter viel Geld sparen.
Kassen geben Zusatzbeiträge für kommendes Jahr bekannt
Ab dem 1. Januar 2015 sinkt der gesetzliche Krankenkassenbeitrag in Deutschland von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent. Das heißt jedoch nicht, dass Versicherte ab dem kommenden Jahr grundsätzlich weniger bezahlen müssen. Aufgrund der GKV-Finanzreform haben die gesetzlichen Kassen nämlich die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken. Nachdem noch immer nur wenige der 131 Krankenkassen ihre Mitglieder über die Höhe ihres künftigen Zusatzbeitrages informiert haben, gaben nun zwei der größeren Kassen des Landes ihre Zusatzbeiträge für 2015 bekannt.
Versicherte bei der TK zahlen künftig etwas weniger
Vor wenigen Tagen gaben zwei der größeren Kassen ihre Zusatzbeiträge für 2015 offiziell bekannt. Dieser wird von der Techniker Krankenkasse (TK) auf 0,8 Prozentpunkte festgesetzt und bleibt somit knapp unter dem ermittelten Durchschnittswert von 0,9 Punkten. Die Mitglieder der TK zahlen folglich im kommenden Jahr 15,4 Prozent statt bisher 15,5 Prozent. Insgesamt hat die TK 6,7 Millionen zahlende Mitglieder und 9,2 Millionen Versicherte. Die DAK-Gesundheit hat bekannt gegeben, dass sie den Zuschlag beim Durchschnittswert von 0,9 Prozentpunkten belässt. Damit bleibt der Gesamtbeitrag bei 15,5 Prozent.
Beiträge werden weitgehend stabil bleiben
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im kommenden Jahr erwartungsgemäß weitgehend stabil bleiben. Allerdings wird für die Nachfolgejahre von Experten ein Anstieg der Beiträge erwartet. Wenn Beitragszahler mit dem Preis-Leistungsverhältnis ihrer Kasse nicht zufrieden sind, können sie wechseln. Grundsätzlich besteht für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.
Durch Kassenwechsel viel Geld sparen
Für manche Versicherte besteht aufgrund der aktuellen Beitragsanpassungen die Möglichkeit, einige hundert Euro im Jahr zu sparen. Ein Wechsel kann sich insbesondere bei Arbeitnehmern mit hohem Bruttoeinkommen lohnen. Trotz möglicher Ersparnis gibt es aber auch Gründe, die Kasse nicht übereilt zu wechseln. So rät unter anderem das Bundesversicherungsamt, dass bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten sei, sondern auch auf Faktoren wie Beratung, Service, besondere Leistungen oder das Vorhandensein einer Geschäftsstelle vor Ort. (ad)
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
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