Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2015: Kaum Entlastung für die Versicherten
17.12.2014
2015 kommt der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei bringt der Konkurrenzkampf um die Beitragshöhe der einzelnen Krankenkassen kaum finanzielle Entlastung für die Versicherten, und das, obwohl die Kassen große Rücklagen besitzen.
Demnach wird die Techniker Krankenkasse (TK), mit 9,2 Millionen Versicherten die größte GKV in Deutschland, ihren Beitragssatz aller Voraussicht nach wohl nur um 0,1 Prozent auf 15,4 Prozent senken. Ähnlich sieht es bei der größten Innungskasse der IKK classic aus, auch hier wird der Beitragssatz wohl nur um ein Prozent auf 15,4 gesenkt. Das entspricht im Durchschnitt etwa vier Euro im Monat. Die Versicherten der BKK Mobil Oil profitieren von den Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, denn ihr Beitragssatz sinkt ab 01.01.2015 von derzeit 15,5 auf 15,4%. Dieser Beitragssatz soll bis 2017 stabil bleiben. „Statt kurzfristige Preisanreize zu setzen, wollen wir unseren Versicherten weiterhin mit einer soliden und nachhaltigen Beitragspolitik ein optimales Preis-Leistungs-Angebot anbieten – und das dauerhaft“, erklärt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Ob es so kommt, lässt sich allerdings frühestens Ende 2015 absehen.
Starkes Wachstum der vergangenen Jahre verhindert Preiskampf
Da große Kassen, wie die TK in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind, sehen sie offenbar keinen Grund, sich am Markt einen offensiven Preiskampf mit der Konkurrenz zu liefern. Dementsprechend sinken die Beiträge nur geringfügig oder stagnieren sogar auf dem alten Niveau. Wachstum soll stattdessen über Fusionen erreicht werden. So schickt sich die DAK an eine „Ehe“ mit der Shell BKK/LIFE einzugehen, um so ihr Standbein im Gesundheitsmanagement zu stärken.
Andere Kassen dagegen haben ihre neuen Beiträge noch nicht veröffentlicht. Dazu gehören neben der Barmer GEK auch mehrere Allgemeine Orts Krankenkassen (AOK’s). Mit signifikanten Beitragssenkungen ist allerdings nicht zu rechnen, Kampfpreise dürften eher die Ausnahme sein. So wird sich vermutlich zeigen, dass die von Gesundheitsminister Gröhe viel gerühmte Finanzreform der GKV nicht die erhoffte Entlastung von Wirtschaft und Versicherten bringen wird.
Lediglich zwei Krankenkassen verlangen Zusatzbeiträge unter 0,9 Prozent: Die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Plus. Sie haben trotz hoher Morbiditätsraten unter den Versicherten offenbar keine Probleme mit den Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds auszukommen.
Kritik an Verteilungskriterien
Deutliche Kritik übten unterdessen viele Betriebskrankenkassen am Verteilungsmechanismus im Allgemeinen und am morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MORBI RSA) im speziellen. So hatte der Bayrische Landesverband der Betriebskrankenkassen erst kürzlich kritisiert, die Morbidität werde im RSA "unangemessen überbewertet" und die unterschiedlichen Versorgungskosten „ausgeblendet". Dabei kann diese Schieflage für einzelne Kassen teuer werden. Können die Kosten nicht durch Zuweisungen sowie Zusatzbeiträge gedeckt werden, werden sie abgestraft. In solchen Fällen dürften viele Patienten die Kasse wechseln.
Auf den Weg gebracht wurde diese Entwicklung von der Großen Koalition in diesem Sommer mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (FQWG). Danach haben die Krankenkassen ab 2015 einen festen Beitragssatz von 14,6 Prozent, was einem Minus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die dadurch entstehende Lücke von ca. 11 Milliarden Euro sollen die Krankenkassen dann über kassenindividuelle Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erwirtschaften. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Dr. Maximilian Gaßner erwartet „für 2015 im Durchschnitt eine Beitragssatzbelastung, die leicht unterhalb der aktuell geltenden 15,5 Prozent liege.“ "Voraussichtlich werden auch einige Krankenkassen mehr als 0,9 Prozent nehmen müssen", so Gaßner weiter in der Pressemitteilung de BVA.
Dr. Gaßner warnte jedoch erneut davor, einen Krankenkassenwechsel allein von der Höhe der Zusatzbeitragssätze abhängig zu machen: „Man darf bei den jetzigen Zahlen nicht vergessen, dass sehr viele Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen über die teilweise gut gefüllten Rücklagen subventioniert werden. Dies bedeutet, dass sich das Bild in Folge der Ausgabendynamik in den nächsten Jahren ändern und vor allem verschieben wird.“
Für rechtlich zwar zulässig, aber wettbewerblich verfehlt, hält Dr. Gaßner die Festlegung eines Zusatzbeitragssatzes auf der zweiten Stelle nach dem Komma: „Dies fördert den reinen Preiswettbewerb wie an der Tankstelle. Gerade diesen wollte der Gesetzgeber mit der Einführung des prozentualen Zusatzbeitrages verhindern.“
Wirtschaftsweisen sehen Entschärfung des Konkurrenzkampfes der Krankenkassen
Der Preiswettbewerb ist auch zentraler Kritikpunkt der Wirtschaftsweisen. Ihrer Ansicht nach hätten Pauschalbeiträge den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen mehr gefördert, weil die Versicherten deutlichere Signale erhalten hätten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Versicherten den Preiskampf ab Januar 2015 direkt mitbekommen werden eher fraglich. Fraglich ist allerdings auch, wie Preiswettbewerb und Qualitätswettbewerb in Einklang gebracht werden sollen. (jp)
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
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