Ausrufung des Krisenfalls aufgrund der Vogelgrippe in Niedersachsen
18.12.2014
Nachdem in Niedersachsen der hochpathogene Vogelgrippe-Erreger H5N8 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg nachgewiesen wurde, haben das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die Landkreise umfängliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung der Erreger eingeleitet. In den Landkreisen Cloppenburg und Ammerland sei „um den betroffenen Betrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometer sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer“ eingerichtet worden, so die Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums.
In einem Umkreis von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb können die Landkreis nach einer Risikobewertung die Tötung und Beseitigung weiterer Bestände anordnen, berichtet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Tötung der Tiere sei auch für den betroffenen Betrieb mit einem Bestand von insgesamt rund 19.000 Puten sowie für einen Kontaktbetrieb mit rund 12.000 Tieren vorgesehen. Mit der gestrigen Ausrufung des Krisenfalls durch den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) ist die Kostenübernahme seitens der Tierseuchenkasse im Falle einer solchen Tötung des Bestandes sichergestellt. Insgesamt sollen nach nach derzeitigem Stand rund 120.000 Tiere gezielt getötet werden, weil sie möglicherweise in Kontakt mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N8 gekommen sind.
Transportverbot für Geflügel
In dem Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb im Landkreis Cloppenburg sollen laut Mitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zudem Proben aus den Geflügelbestände von rund 60 Betrieben genommen werden. Bis Weihnachten sei hier mit Ergebnissen zu rechnen. Darüber hinaus prüfen „die Behörden derzeit intensiv, ob es weitere Kontaktbetriebe gibt, die also mit dem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg zu tun hatten“, berichtet der niedersächsische Landwirtschaftsminister. Bislang seien zwei solche Kontaktbetriebe im Landkreis Vechta ermittelt worden. Die hier genommen Proben fielen jedoch negativ aus. So bleibt die Hoffnung, dass die hochpathogenen Erreger sich in den niedersächsischen Geflügelbeständen nicht weiter ausbreiten konnten. Um dies zu erreichen wurde im Landkreis Cloppenburg sowie den benachbarten Landkreisen Ammerland und Leer außerdem „ein sogenannter Stand Still“ erlassen. „In diesem Gebiet gehaltene Vögel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden“, berichtet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium. Eine Ausnahme gelte lediglich für Eintagsküken, die aus einer Brüterei innerhalb des Stand Still-Gebietes in einen Bestand außerhalb der Zone gebracht werden.
Massentierhaltung begünstigt die Ausbreitung von Seuchen
Während die Behörden derzeit mit Notfallmaßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung der Vogelgrippe befasst sind, weisen Tier- und Umweltschutzorganisationen auf die ihrer Ansicht nach ursächlichen Missstände hin. Tatsächlich liegt hier der Schluss nahe, dass bei extrem großen Geflügelbeständen auf engem Raum gefährliche Erreger leichter übertragen werden können. Mit der Landwirtschaftspolitik auf Bundesebene sei die Problematik demnach verschärft worden, erläutert „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) die Position der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Statt die Missstände der Massentierhaltung konkret anzugehen, seien Neubauten von riesigen Mast- und Legehennenställen staatlich auch noch finanziell gefördert worden, wird die Greenpeace-Agrarexpertin Stephanie Töwe-Rimkeit von der „SZ“ zitiert. So ist es möglicherweise kein Zufall, dass ausgerechnet in einem Landkreis wie Cloppenburg mit besonders großen industriellen Geflügelhaltungen, die hochpathogenen Erreger nachgewiesen wurden.
Kritik an Massentötungen
Scharfe Kritik an den vorgesehen Massentötungen übte der Tierschutzbund. Die vorsorgliche Tötung gesunder Tiere sei der falsche Weg. Vielmehr bedürfe es statt solcher Panikaktionen einer noch strikteren Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen durch die Landwirte, erläutert die „SZ“ die Kritik des Tierschutzbundes. Der Naturschutzbund habe sich zudem dafür ausgesprochen, Wildvögel und Nutzgeflügel besser vor gegenseitigen Ansteckungen zu schützen, berichtet die Zeitung weiter. Hierfür werden strikte Sicherheitsmaßnahmen in allen industriellen Nutzgeflügelbetriebe gefordert. Abluftanlagen seien mit geeigneten Filtern auszustatten, Abfälle und Abwässer müssten geordnete entsorgt werden und ein Transport der Tiere dürfe nur in geschlossenen Lastwagen erfolgen. (fp)
Bild: Clarissa Schwarz / pixelio.de
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