Klar Benennung der Ansprüche und Bedürfnisse beim ambulanten Pflegedienst erforderlich
19.12.2014
Viele Menschen haben Schwierigkeiten mit der Entscheidung, sich eine Pflegekraft in den Haushalt zu holen oder gar in eine stationäre Pflegeeinrichtung umzuziehen. Hier ist es zunächst wichtig, sich über die eigenen Bedürfnisse und Ansprüche im Klaren zu sein, um anschließend das richtige Pflegeangebot auszuwählen. Bei der Pflege im häuslichen Umfeld können ambulante Pflegedienste helfen, die verschiedene, individuell bestimmbare Leistungspakete anbieten.
Mit den ambulanten Pflegedienste wird ein sogenannter Pflegevertrag abgeschlossen, in dem die gewünschten Leistungen definiert sind. Hier ist es entscheidend, dass die Pflegebedürftigen ihre Ansprüche eindeutig benennen. Soll der Pflegedienst beim Aufstehen und der Morgentoilette oder eher abends beim zu Bett gehen helfen? Welche Alltagsaufgabe sollen die Pflegekräfte übernehmen und welche Zeit stehen sie hierfür zur Verfügung? All dies sind Fragen, die im Rahmen des Pflegevertrages berücksichtigt werden müssen. Auch ist sicherzustellen, dass der Pflegedienst über eine Zulassung verfügt.
Leistungspakete der ambulanten Pflegedienste
Das Spektrum der Leistungen ambulanter Pflegedienste umfasst Leistungspakete wie beispielsweise die „Kleine Morgen- oder Abendtoilette“, „Große Morgen- oder Abendtoilette (mit Duschen)“, „Hilfe bei der Nahrungsaufnahme“, „Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung“ oder auch eine „Reinigung der Wohnung“ und das „Einkaufen“, berichtet das Internetportal „Pflegeberatung.de“. Diese Leistungspakete werden jeweils zu einen bestimmten Kostensatz abgerechnet, die jeweils vorgesehenen Zeitkontingente sind in der Regel allerdings recht knapp bemessen und andere Aufgaben können hier nicht übernommen werden.
Inanspruchnahme der Pflege nach Zeitkontingenten
Daneben ist jedoch auch eine Inanspruchnahme der Pflegekräfte nach vorgegebenen Zeiten (beispielsweise eine Stunde am Tag) möglich. Dies erlaubt oft ein etwas flexibleres Eingehen auf die Bedürfnisse der Patienten, ist allerdings meist etwas teurer. Letztlich liegt die Entscheidung bei den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Zeigt sich im Nachhinein, dass der ambulante Pflegedienst nicht den Vorstellungen der Patienten gerecht wird, ist hier allerdings auch jederzeit eine Kündigung des Pflegevertrags möglich. (fp)
Bild: Helene Souza / pixelio.de
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