Forderung nach Verbot Elektronischer Shishas für Jugendliche
13.02.2015
E-Shishas erfreuen sich bei Jugendlichen einer wachsenden Beliebtheit. Zwar wird in den elektronischen Shishas meist kein Nikotin verdampft, trotzdem können von den Produkten laut Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg durchaus Gesundheitsrisiken ausgehen. Die Experten fordern daher ein Verbot der Abgabe an Jugendliche.
Nach dem Erfolg der elektronischen Zigaretten, war es nur eine Frage der Zeit bis auch vergleichbare Produkte im Shisha-Bereich auf den Markt kamen. Die elektronischen Shishas unterscheiden sich dabei dem DKFZ zufolge im Prinzip nicht von der Funktion der E-Zigaretten. Die wachsende Beliebtheit der E-Shishas bei Teenagern wird von den Experten angesichts potenzieller Gesundheitsrisiken äußerst kritisch bewertet und so fordern die Deutsche Krebshilfe, das Aktionsbündnis Nichtrauchen, Ärzte und Eltern, die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche vollständig zu zu verbieten.
Wie funktioniert die E-Shisha?
Sowohl E-Zigaretten als auch E-Shishas bestehen laut Angaben des DKFZ aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer und einer Batterie. Es gibt sie als Einwegprodukte, doch geläufiger sind die Modelle mit austauschbaren Kartuschen. Beim Ziehen am Mundstück und gleichzeitigem Betätigen des Schalters wird durch die glühende Heizspirale im Inneren eine Flüssigkeit, das sogenannte „Liquid“, verdampft. „Der dabei entstehende Nebel (Aerosol) wird vom Konsumenten inhaliert“, berichtet das DKFZ weiter.
Wo werden E-Shishas und E-Zigaretten verkauft?
Seit dem Jahr 2006 sind E-Zigaretten in Deutschland bereits über das Internet erhältlich und inzwischen seien diese – je nach Bundesland – auch in Supermärkten oder Spezialläden verfügbar, berichtet das DKFZ. Meist werden E-Zigarette laut Mitteilung der „dpa“ dort Vertrieben, wo auch Tabakprodukte im Angebot sind. Die neueren E-Shishas indes würden vielfach auch in Drogeriemärkten, Supermärkten oder an Kiosken angeboten. „Berichten aus dem Jahr 2014 zufolge verkaufen manche Händler E-Shishas auch an Kinder“, so das DKFZ. Die buntbedruckten Produkte und die verfügbaren Aromen wie Melone oder Apfel würden jüngere Konsumenten besonders ansprechen, berichtet die „dpa“.
Viele Jugendliche haben Erfahrungen mit E-Shishas und E-Zigaretten
Zu der Anzahl Jugendlicher E-Shisha-Nutzer liegen laut Mitteilung der Nachrichtenagentur zwar bislang keine umfassenden Daten vor, doch habe eine kleinere Umfrage des DKFZ ergeben, dass rund zehn Prozent der 16- bis 19-Jährigen bereits Erfahrungen mit dem Gebrauch von E-Shishas oder E-Zigaretten haben. Weiter berichtet die „dpa“ von einer noch unveröffentlichten, umfangreicheren Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in deren Rahmen auch die 12- bis 17-Jährigen befragt wurden und die auf ähnliche Daten wie Untersuchungen aus den USA komme. Demnach hätten fast 40 Prozent der Jugendlichen Erfahrungen mit E-Shishas und -Zigaretten.
Gesundheitsrisiken durch Inhaltsstoffe der Liquids
Auch wenn in den E-Shishas nikotinfreie Liquids verdampft werden, kann nach Einschätzung der Experten von den Inhaltsstoffe ein gesundheitliches Risiko ausgehen. So bilde beispielsweise Propylenglykol und/oder Glyzerin die Grundsubstanz der Liquids, berichtet das DKFZ. Propylenglykol diene in E-Zigaretten und E-Shishas als Vernebelungsmittel. Ansonsten werde Propylenglykol zum Beispiel auch als Feuchthaltemittel in kosmetischen Produkten sowie industriell als Frostschutz- und Enteisungsmittel für Autos, Flugzeuge und Boote verwendet. Während des Gebrauchs der E-Shishas erfolge die Aufnahme einer größeren Menge Propylenglykol über die Atemwege. „Als Kurzzeitfolgen der Inhalation werden Atemwegsreizungen, Husten, eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Augenreizungen, Reizungen des Mundes, Zahnfleischbluten, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeitund Schlaflosigkeit beschrieben“, erläutert das DKFZ. Die Langzeitfolgen einer häufig wiederholten Inhalation seien bislang schwer abschätzbar.
Langfristige Gesundheitsrisiken schwer abschätzbar
Ein weiteres Gesundheitsrisiko kann laut Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums von den zugefügten Aromastoffen in den Liquids ausgehen. Denn manche der verwendeten Aromastoffe wie beispielsweise Menthol oder Vanillin seien Kontaktallergene, so dass die Entwicklung von Allergien bei Verwendung nicht ausgeschlossen werden könne. Insgesamt sei aufgrund der unzureichenden Datenlage derzeit eine abgesicherte Aussage über eine eventuelle Gesundheitsgefährdung durch den langfristigen Konsum von E-Zigaretten oder E-Shishas nicht möglich, erläutert das DKFZ. „Insbesondere liegen keine Erfahrungen zur langfristigen Inhalation derart hoher Dosen eines Chemikaliengemischs vor“, berichtet das Krebsforschungszentrum weiter.
Kritik an den E-Shishas und E-Zigaretten
Ein weiterer Kritikpunkt an den E-Zigarette und -Shishas ist, dass sie als eine Art Einstiegsdroge für das Rauchen wirken könnten. Das Aktionsbündnis Nichtrauchen berichtet hierzu, aktuelle Studienergebnisse würden darauf hinweisen, „dass E-Zigaretten durch die Nachahmung des Rauchens als Einstiegsdroge dienen können.“ Es sei zu befürchten, dass dies auch für E-Shishas gelte. Daher ist es nach Auffassung der Experten extrem kritisch, dass E-Zigaretten und -Shishas, die kein Nikotin enthalten, nicht unter die Tabakproduktrichtlinie fallen und damit unreguliert und frei verkäuflich bleiben. Hier sei daher dringend eine Regulierung von nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas erforderlich. „Für sie sollten die gleichen Regeln bezüglich Altersbeschränkung, Werbeverbot, Verbot von charakteristischen Aromastoffen und Warnhinweisen wie für Tabakprodukte gelten“, fordert das Aktionsbündnis.
Strengere rechtliche Regelungen geplant
Den Angaben der Nachrichtenagentur „dpa“ zufolge arbeitet die Bundesregierung seit längerem an einer Novelle des Jugendschutzgesetzes, in der auch ein Verbot der Abgabe von E-Inhalationsprodukten an Jugendliche und Kinder umgesetzt werden soll. Ob sich dies auch auf nikotinfreie Liquids beziehen wird, bleibt allerdings bislang offen. Der eZigarettenverband, welcher etwa 70 Prozent der Händler vertrete, fordert der „dpa“ zufolge ebenfalls ein umfassendes Verbot der Abgabe an Jugendliche. „Die eZigarette ist in keiner Form für Jugendliche geeignet“, zitiert die „dpa“den Verband. Wenn einzelne Händler Produkte an Teenager verkaufen, würden diese nicht mehr beliefert.
Einstiegsprodukt oder Hilfe beim Rauchstopp?
In der Mitteilung der „dpa“ werden auch die Vorteile der E-Zigaretten und E-Shishas gegenüber herkömmlichen Tabakzigaretten zur Sprache gebracht, wobei diese sich allerdings nicht auf den Gebrauch der Produkte durch Jugendliche beziehen, sondern eher auf ehemalige Raucher abzielen. So seien die E-Zigaretten eine gesündere Alternative zu den Tabakzigaretten, insbesondere für Menschen, denen es nicht gelingt, vollständig mit dem Rauchen aufzuhören. Für Jugendliche sind die E-Shishas und -Zigaretten nach Auffassung der Kritiker jedoch eher als Einstiegsprodukt zu bewerten. So zeigen sich die Experten über die aktuelle Entwicklung äußerst besorgt. „Insbesondere E-Shishas gewinnen in jüngster Zeit in alarmierendem Maße an Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen“, so das Fazit des Aktionsbündnisses Nichtrauchen. (fp)
Bild: Dirk Kruse / pixelio.de
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